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OLG Hamburg, 02.08.2016 - 2 UF 49/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 1684 Abs 1 BGB, § 1684 Abs 3 BGB, § 1684 Abs 4 BGB, § 1697a BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG
Umgang: Kindeswohlgefährdung bei Ausübung des Umgangsrechts in einer Untersuchungshaftanstalt in Hamburg - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regelungen des Umgangs eines in Untersuchungshaft befindlichen Vater mit seinem minderjährigen Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelungen des Umgangs eines in Untersuchungshaft befindlichen Vater mit seinem minderjährigen Kind
- rechtsportal.de
BGB § 1684
Regelungen des Umgangs eines in Untersuchungshaft befindlichen Vater mit seinem minderjährigen Kind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umgang eines inhaftierten Vaters mit minderjährigem Kind in Vater-Kind-Gruppe
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Wandsbek, 04.03.2016 - 730 F 258/14
- OLG Hamburg, 02.08.2016 - 2 UF 49/16
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1140
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 9 UF 168/18
Umgangsregelung bei zerstrittenen, weit voneinander entfernt lebenden Eltern
Im Übrigen ist stets zu bedenken, dass die Gewährung des Umgangs auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in der gegenwärtigen konkreten Situation zu erfolgen hat (vgl. auch OLG Hamburg FamRZ 2017, 1140). - OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 9 UF 217/18
Umgangshäufigkeit eines Inhaftierten mit seinem Kind
Jedoch ist stets zu bedenken, dass die Gewährung des Umgangs auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten in der gegenwärtigen konkreten Situation zu erfolgen hat (vgl. auch OLG Hamburg FamRZ 2017, 1140).