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   OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99   

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OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2000 - 6 U 277/99 (https://dejure.org/2000,8936)
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  • OLG Hamburg, 03.08.1995 - 6 U 201/94

    Kühlmangel ist im Konnossement zu vermerken L

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Das entspricht der Rechtsnatur des Instituts der subrogation, die anders als ein Forderungsübergang kraft Gesetzes nach § 67 WG keine Übertragung des Anspruchs bewirkt, sondern lediglich den Versicherer dazu ermächtigt, nach Erbringen der Versicherungsleistung aus dem fremden Recht des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger vorzugehen (Urteil des Senat vom 3. August 1995, TranspR 1996, 29, "Katsuragi").

    Eine solche Kumulation ist hier nicht geboten, da im Unterschied zur Entscheidung des Senats vom 3. August 1995 ( TranspR 1996, 29 "Katsuragi") keine Unklarheit über die materiell-rechtliche Aktivlegitimation der Klägerin zu 2) bestanden hat.

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 248/94

    Wirksamkeit der Haftungsbefreiung des Spediteur-Frachtführers nach ADSp

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Wenn dies schon für Frachtverträge gilt, bei denen ein Konnossement ausgestellt ist, muss erst Recht bei Frachtverträgen, die ohne Konnossement abgeschlossen werden, eine Haftungsfreizeichnung grundsätzlich möglich sein (BGH TranspR 1997, 379, 381).

    In seiner Entscheidung vom 26. Juni 1997 -1 ZR 248/94 - ( TranspR 1997, 379) hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass Rechtsprechung und Schrifttum bislang nahezu einhellig von der grundsätzlichen AGBG -Konformität der sog. Landschadensklausel ausgegangen sind.

  • LG Hamburg, 04.11.1999 - 413 O 61/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    das Urteil des Landgerichts Hamburg, verkündet am 4. November 1999 (Geschäfts-Nr. 413 0 61/99), abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerinnen zu 1) und 2) als Gesamtgläubiger US-$ 664.785,85 nebst 8 % Zinsen seit dem 6. September 1997 zu zahlen,.
  • OLG Hamburg, 08.02.1996 - 6 U 171/95

    Wirksame Haftungsfreizeichnung für unzulängliche Ladungsfürsorge L

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2000 - 6 U 277/99
    Der Verfrachter kann sich durch eine Klausel in den Konnossementsbedingungen von Schäden freizeichnen, die auf eine unzulängliche Ladungsfürsorge nach dem Ausladen der Ware aus dem Seeschiff durch selbstständige Betriebe wie eine Kaianstalt zurückzuführen sind, auf deren Handlungsweise der Verfrachter regelmäßig keinen unmittelbaren Einfluss hat (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Hans. OLG Hamburg v. 8.2.1996 - 6 U 171/95, vgl. TranspR 1997, 109 = OLGR Hamburg 1996, 259).
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