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OLG Hamburg, 02.11.2015 - 3 Ws 97/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 74 StGB, § 76a Abs 1 StGB, § 206a StPO, § 467 Abs 3 S 2 Nr 2 StPO, § 21 StVG
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten: Selbstständige Einziehung des Tatfahrzeugs; Kostenentscheidung nach Verfahrenseinstellung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.08.2015 - 1 OBL 82/15
- OLG Hamburg, 02.11.2015 - 3 Ws 97/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 627
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - …
Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2015 - 3 Ws 97/15
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass der Angeklagte sich ein etwaiges Verschulden seines Verteidigers an der Fristversäumung entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss, so dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt (BGHSt 26, 126 f.).