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   OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08   

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https://dejure.org/2009,31147
OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08 (https://dejure.org/2009,31147)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2009 - 9 U 219/08 (https://dejure.org/2009,31147)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2009 - 9 U 219/08 (https://dejure.org/2009,31147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gefahrerhöhung in der Einbruchdiebstahlsversicherung: Anzeigepflicht für anhaltende Schutzgelderpressungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer umfassenden Schadensfalldeckung bei unterlassener vorvertraglicher Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers einer Einbruchsdiebstahlsversicherung wegen der sich aus einer Schutzgelderpressung ergebenen Gefahrerhöhung; Abweichende Kategorisierung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 20.10.2008 - 415 O 48/08

    Der Kläger verlangt Deckung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung....

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen - 415 O 48/08 - vom 20.10.2008 wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen - 415 O 48/08 - vom 20.10.2008 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen,.

  • BGH, 05.05.2004 - IV ZR 183/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).

    Soweit gefahrerhöhenden Umständen gefahrvermindernde entgegenstehen, sind sie gegeneinander abzuwägen (BGH, VersR 2004, 895 f.).

  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).
  • OLG Koblenz, 02.11.1987 - 12 U 1705/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Auch der Senat vermag insoweit den Auffassungen des OLG Karlsruhe (VersR 1998, 625 f) sowie von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff), die in der Drohung oder in dem entsprechenden Entschluss, einen (Vandalismus-) Schaden herbeizuführen, keine anzeigepflichtige, sondern eine mitversicherte Gefahrerhöhung sehen (a.A OLG Koblenz r+s 1988, 303), jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).
  • BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97

    Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Eine Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG a.F. liegt dann vor, wenn nach Vertragsschluss gegenüber dem darin übernommenen Risiko Umstände von einer gewissen Dauer eintreten, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens generell zu fördern geeignet sind (BGH VersR 1999, 484).
  • BGH, 06.06.1990 - IV ZR 142/89

    Rechtsfolgen der Veräußerung der versicherten Sache

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Es kommt darauf an, ob sich die Risikolage insgesamt gesehen erhöht hat (BGH, VersR 1990, 881 unter III; BGHZ 79, 156, 158, 159; VersR 2004, 895; OLG Saarbrücken NJW-RR 2004, 1339).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 14 U 6/96

    Ausgestaltung der Leistungspflichten einer Hauratsversicherung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2009 - 9 U 219/08
    Auch der Senat vermag insoweit den Auffassungen des OLG Karlsruhe (VersR 1998, 625 f) sowie von Prölss (NVersZ 2000, 153, 156 ff), die in der Drohung oder in dem entsprechenden Entschluss, einen (Vandalismus-) Schaden herbeizuführen, keine anzeigepflichtige, sondern eine mitversicherte Gefahrerhöhung sehen (a.A OLG Koblenz r+s 1988, 303), jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.
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