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   OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1)   

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OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 5 U 143/03 (1) (https://dejure.org/2008,3969)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauhaus aus Italien II

  • Judicialis

    UrhG § 101 n.F.; ; UrhG § 101a a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 259; ; BGB § 260

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bauhaus aus Italien II"; Umfang des Auskunftsanspruchs wegen des Anbietens in der Bundesrepublik urheberrechtlich geschützter Gegenstände in Italien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 322 (Ls.)
  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • ZUM 2009, 482
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Denn eine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen sieht das Gesetz in den allgemeinen Vorschriften über Auskunft und Rechnungslegung (§§ 259, 260 BGB) nur für die Rechnungslegung (§ 259 Abs. 1 BGB: "...soweit Belege erteilt zu werden pflegen..."), nicht dagegen für die Auskunft (§ 260 Abs. 1 BGB) vor (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

    Obwohl dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 MarkenG kein Anspruch auf Vorlage von Belegen entnommen werden kann, ist ein solcher Anspruch zu bejahen, soweit dem keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 02, 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 22.04.1993 - I ZR 52/91

    Kollektion Holiday - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Dem Schadensersatzgläubiger steht es frei, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs auf die verschiedenen Liquidationsformen des Ersatzes des entgangenen Gewinns (konkreter Schaden), der Herausgabe des Verletzergewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr (beides abstrakter Schaden) nach seiner Wahl zurückzugreifen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

    Es ist ihm nicht verwehrt, zur Berechnung seines Schadensersatzanspruchs eventualiter verschiedene Berechnungsarten geltend zu machen und auch noch während des Zahlungsklageverfahrens von der einen auf die andere Berechnungsmethode überzugehen (BGH GRUR 93, 757, 758 - Kollektion Holiday; BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).

    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH GRUR 93, 55, 57 - Tchibo/Rolex II; BGH GRUR 66, 375, 379 - Meßmer-Tee II; BGH GRUR 74, 53, 54 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/01

    "Cartier-Ring"; Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.12.2008 - 5 U 143/03
    In der Rechtsprechung des BGH ist jedoch anerkannt, dass sich im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs ausnahmsweise auch ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben kann, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (BGH WRP 03, 653, 655 - Cartier-Ring; BGH WRP 02, 947, 950 - Entfernung der Herstellungsnummer III; BGH GRUR 01, 841, 845 - Entfernung der Herstellungsnummer II).
  • OLG Hamburg, 09.01.2007 - 5 W 147/06

    Urheberrecht: Auskunftsanspruch bei vertragswidriger Verbreitung eines Werkes;

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Nach der Regelung des § 40 GKG, nach der sich gemäß § 23 Abs. 1 RVG auch der für die Rechtsanwaltsvergütung zugrunde zu legende Gegenstandswert bemisst, bewirkt aber grundsätzlich bereits die schriftsätzliche Ankündigung einer Klageänderung eine entsprechende gebührenrelevante Streitwertänderung, wobei es allein auf den Eingang des Schriftsatzes bei Gericht ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 1999 - 10 W 124/99, NJW-RR 2000, 1594; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 24 W 87/08, OLGR 2009, 338; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl., § 40 Rn. 3).
  • LG Hamburg, 22.06.2018 - 308 O 343/16

    Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund des öffentlichen

    Aber auch die Formulierung "der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke" macht deutlich, dass sich der Anspruch auf diejenigen Schutzgegenstände bezieht, für die eine konkrete Verletzungshandlung erwiesen ist (vgl. OLG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II).

    Im Regelfall kann auf Grund der Verletzung eines bestimmten Schutzrechts nicht zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs Auskunft darüber verlangt werden, ob auch bestimmte andere Schutzrechte verletzt worden sind (vgl. BGH, GRUR 2010, 623, Rn. 51 - Restwertbörse 1, 0LG Hamburg, ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; OLG Hamburg, Urt. vom 10.09.2014, Az. 5 U 106/12 und Urteil der Kammer vom 08.11.2016, Az. 308 O 340/13, BeckRS 2016, 123059).

  • LG Frankfurt/Main, 09.02.2018 - 3 O 494/14

    Werden in den USA gemeinfreie Werke über das Internet bestimmungsgemäß auch an

    Dabei umfasst die Auskunft entsprechend auch diejenigen Informationen, die zur Schadensschätzung erforderlich sind (vgl. OLG Hamburg ZUM 2009, 482 - Bauhaus aus Italien II; Dreier/Schulze, a.a.O., § 101 Rn. 16; BeckOK-UrhG/Reber, a.a.O., § 97 Rn. 135 f.).
  • LG Hamburg, 09.12.2020 - 308 O 431/17

    Hey, Pippi Langstrumpf - Anspruch auf Schadensersatz, Auskunftserteilung und

    Das Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsmethode geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (HansOLG, Urt. v. 03.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599, Ziffer II.2.c.bb.ccc (m.w.N.)).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Im Rahmen des aus Treu und Glauben abgeleiteten Auskunftsanspruchs kann sich aus §§ 259, 260 BGB ein Anspruch auf Vorlage von Belegen ergeben, wenn der Gläubiger hierauf angewiesen ist und dem Schuldner diese zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (OLG Hamburg Urt. v. 3.12.2008 - 5 U 143/03, BeckRS 2009, 9599).
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