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   OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02   

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https://dejure.org/2004,4481
OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2004 - 3 U 158/02 (https://dejure.org/2004,4481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Tätigkeit eines Internet-Serviceanbieters von tagesaktuellen Preisvergleichen für Telekommuniaktionsgeräte ohne Versandkosten als Handlung zu Zwecken des Wettbewerbs

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 5; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; UWG § 3
    Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden aber unzureichende Hinweise und mehrdeutige Angaben enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1558
  • GRUR-RR 2005, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

    Das hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 4. März 2004 (3 U 158/02, MagazinDienst 2004, 868, vgl. Anlage B 1) so ausgeführt.

  • LG Hamburg, 28.01.2015 - 416 HKO 163/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Mitbewerberbehinderung eines

    c) Die Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 20 - Marktpreis) ist auf den hiesigen Sachverhalt mangels Vergleichbarkeit ebenfalls nicht übertragbar.
  • LG Bonn, 19.06.2015 - 15 O 444/14

    Schadenersatzbegehren wegen einer Verletzung der Pflichten aus einem

    Im Rahmen eines solchen Lohnbuchhaltungsmandates werden lediglich vereinzelt weitergehende Pflichten des Steuerberaters angenommen, etwa im Hinblick auf eine Prüfung, ob für einen Arbeitnehmer eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht kommt, wenn die Beiträge nicht abgeführt werden (BGH, NJW-RR 2005, 1227; OLG Köln, OLGR 2005, 11), die Feststellung und Ermittlung von Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (LG Limburg, DStRE 2002, 594) oder die Pflicht, hinsichtlich offener Fragen bezüglich der Sozialversicherungspflicht, jedenfalls die Ziehung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen (BGH, NJW-RR 2004, 1558; aber keine generelle Pflicht zur Beratung im sozialversicherungsrechtlichen Fragen, OLG Düsseldorf, DStR 2008, 322; OLG Celle, DStRE 2001, 838).
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