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   OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07   

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OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07 (https://dejure.org/2008,21372)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2008 - 2 Ws 205/07 (https://dejure.org/2008,21372)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 (https://dejure.org/2008,21372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer berufsverbotsgleichen Führungsaufsichtsweisung; Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Untersagung von beruflichen Tätigkeiten durch eine Führungsaufsichtsweisung; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Willens zur nachträglichen ...

  • Judicialis

    StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4; ; StGB § 70; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Die Grundrechte beeinflussen nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts, sondern setzen auch Maßstäbe für eine den Grundrechtsschutz effektuierende Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 86, 288, 326 und 45, 422, 430 f; Kannengießer in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Vorb. v. Art. 1 Rdn. 25 b m.w.N.).
  • BVerfG, 06.07.1977 - 1 BvR 3/77

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Dauer einer vorläufigen Amtsenthebung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Die Grundrechte beeinflussen nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts, sondern setzen auch Maßstäbe für eine den Grundrechtsschutz effektuierende Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfGE 86, 288, 326 und 45, 422, 430 f; Kannengießer in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG, 11. Aufl., Vorb. v. Art. 1 Rdn. 25 b m.w.N.).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Die Weisung verletzt schon deshalb das Grundrecht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG nicht (vgl. dazu BVerfGE 55, 28, 31, wonach sogar eine Führungsaufsichtsweisung, nach welcher ein Verurteilter nur einer von seinem Bewährungshelfer gebilligten Arbeit nachgehen darf, verfassungsrechtlich zulässig ist).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Bei dem grundsätzlich einschränkbaren Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG liegt eine Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze im Einzelfall umso näher, je eher eine Weisung in ihrer praktischen Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (vgl. KG in NStZ-RR 2006, 137, 138).
  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Hierzu ist er als Beschwerdegericht ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Gesetzmäßigkeitsprüfung nach § 453 Abs. 2 S. 2 StPO das Beschwerdegericht - wie allgemein gemäß § 309 Abs. 2 StPO (h.M., vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 309 Rdn. 4 m.w.N.) - eigenes Ermessen ausüben darf (verneinend ThürOLG in StV 2008, 88; Meyer-Goßner, a.a.O.), befugt, weil die nach Änderung verbleibende Weisung als minus in der durch die Vorinstanz ausgesprochenen Weisung enthalten ist.
  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, soweit ersichtlich, die Frage der Zulässigkeit von einem Berufsverbot gleichkommenden Führungsaufsichtsweisungen nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB bisher nicht entschieden worden (offen lassend OLG Karlsruhe in NStZ 1995, 291).
  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Auch ist eine nachträgliche Anordnung der Maßregel der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StGB nur bei neuer Tatsachenlage zulässig (vgl. BGHSt 50, 275, 278; Fischer, a.a.O., § 66 b Rdn. 16 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Legitimierung einer anderen Maßregel, nämlich des Berufsverbots nach § 70 StGB (hierzu vgl. BVerfGE 25, 88, 101; Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2004 - 1 Ws 248/04

    Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen: Andere Bewertung von Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    So setzt die nachträgliche Änderung von Entscheidungen zur Bewährungsgestaltung nach § 56 e StGB eine Änderung der Tatsachenlage voraus (vgl. OLG Stuttgart in NStZ-RR 2004, 362, 363; Fischer, a.a.O.; § 56 e Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07
    Die im Wesentlichen zweckgleiche Bewährungsweisung nach § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB (§ 24 b Abs. 2 Nr. 1 StGB a.F.), Anordnungen bezüglich Arbeit zu befolgen, eröffnet nach überwiegender Auffassung die Möglichkeit, die Ausübung eines Berufes zu verbieten (grundlegend BGHSt 9, 258; offen gelassen bei BGH in wistra 2008, 58, 60 m.w.N. zum Meinungsstand; a.A. OLG Hamm in NJW 1955, 34).
  • BGH, 14.06.1956 - 3 StR 37/56
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 26/99

    Betrug; Berufsverbot; Mißbrauch oder grobe Pflichtverletzung bei Begehung der

  • OLG Bremen, 28.11.2006 - Ws 192/06
  • OLG Hamm, 20.08.2009 - 2 Ws 207/09

    Zulässigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Untersagung jeglicher

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unzumutbar (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 - = VRS 104, 372, 374; OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946) oder zu unbestimmt ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 24) oder nicht auf rechtsfehlerfreier Ermessensausübung beruht (vergleiche dazu: Senatsbeschluss in dieser Sache vom 19. März 2009 - 2 Ws 40/09 - ).

    Nach Sinn und Zusammenhang des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, das die früheren Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel in einer Bundesanstalt zusammengefasst hat (§ 1 FinDAG), sind damit sämtliche Dienstleistungen gemeint, die sich auf Kapitalanlagen und andere Finanzprodukte, insbesondere Kredite, Bausparverträge und Versicherungen beziehen (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 - , zitiert nach juris Rn. 34).

    Entgegen der überwiegenden Meinung in der Literatur (Fischer, StGB, 56. Aufl., § 68 b Rn. 6 i.V.m. § 56 c Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch die umfangreichen Nachweise bei: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 38) ist die angefochtene Weisung auch nicht deshalb gesetzeswidrig, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gemäß § 70 StGB gleichkommt.

    Im Anschluss an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 04. März 2008 zu dem Aktenzeichen 2 Ws 205/07 vertretenen Ansicht hält auch der Senat es weder für verfassungs- noch einfachrechtlich ausgeschlossen, auf der Grundlage des § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB solche Tätigkeitsverbote anzuordnen, die in ihrer Wirkung einem Berufsverbot nach § 70 StGB gleichkommen.

    Die in § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB enthaltene Formulierung " bestimmte Tätigkeiten" enthält nach allgemeinem Sprachverständnis gerade keine Beschränkung auf singuläre Tätigkeiten, sondern umfasst auch mannigfaltige Tätigkeiten, die sich in summa zu einem oder sogar mehreren Berufen verdichten können (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 40; offengelassen noch von: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 -, zitiert nach juris Leitsatz 1 und Rn. 6).

    Um dieses Ziel zu erreichen, das letztlich der Resozialisierung des Verurteilten dient, kann je nach Sachlage die Untersagung spezieller Tätigkeitsbereiche innerhalb eines bestimmten Berufsbildes oder die Untersagung bestimmter Berufe in ihrer Gesamtheit erforderlich sein (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 44, vergleiche dort auch Rn. 45 ff. zu dieser Auslegung aus dem historischen Willen des Gesetzgebers).

    Dabei ist der Senat im Anschluss an die von dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 04. März 2007 - 2 Ws 205/07 - , vertretene Meinung der Ansicht, dass die Erteilung einer Weisung nach § 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB nicht an dieselben Voraussetzungen wie die Erteilung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB - insbesondere nicht an die sogenannte berufstypische Verbindung zwischen strafbarer Handlung und ausgeübter Berufstätigkeit - geknüpft ist (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04. März 2008 - 2 Ws 205/07 -, zitiert nach juris Rn. 61; a.A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Dezember 1994 - 2 Ws 219/94 _ , zitiert nach juris Leitsatz 2 und Rn. 7 - 9).

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte Tätigkeit zu ergreifen; das gilt unabhängig davon, ob sie einem traditionell oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]).

    Der Senat hat sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm angeschlossen (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung; vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 Ws 198/15 - [juris]).

  • KG, 02.09.2015 - 2 Ws 198/15

    Verhältnis von § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB zu § 70 StGB

    Das Grundrecht gewährleistet, jede erlaubte Tätigkeit zu ergreifen; das gilt unabhängig davon, ob sie einem traditionell oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]).

    Er schließt sich der letztlich überzeugend begründeten Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und Hamm an (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 Ws 205/07 - [juris]; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90 mit weit. Nachweisen auch zur Gegenauffassung).

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

    Im Grundsatz sieht der Senat damit aber keine durchgreifenden Anhaltspunkte, die gegen ein umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen im Wege der Führungsaufsichtweisung sprechen würden (so auch zur ähnlich gelagerten Problematik beim Verhältnis zwischen § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB und § 70 StGB: OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2008, Az. 2 Ws 205/07, OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 2 Ws 207/09; jeweils zit. nach Juris; a.A. aber insoweit OLG Jena, Beschluss vom 02.03.2006, Az. 1 Ws 66/06; zit. nach Juris).
  • OLG Koblenz, 13.02.2017 - 2 Ws 66/17

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung in der Führungsaufsicht: Prüfungsumfang

    Dem folgend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt, dass eine auf § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB gestützte Weisung nicht deshalb gesetzwidrig ist, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (KG, 2 Ws 198/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 29, StV 2016, 667 f.; OLG Hamm, 2 Ws 207/09 v. 20.08.2009, juris Rn. 19, NStZ-RR 2010, 90 f., und OLG Hamburg, 2 Ws 205/07 v. 04.03.2008, juris Rn. 32, StraFo 2008, 481 ff., beide mwN auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2012 - 3 Ws 771/12

    Berufsausübungsverbot als Bewährungsweisung

    Die Bewährungsweisung, Anordnungen bezüglich der Arbeit zu befolgen, eröffnet die Möglichkeit, die Ausübung eines bestimmten Berufs zu verbieten (BGHSt 9, 258, 260; HansOLG Hamburg StraFo 2008, 481; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 90; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 57 Nr. 30).
  • OLG Koblenz, 08.05.2017 - 2 Ws 226/17

    Beschwerde gegen eine für die Dauer der Führungsaufsicht erteilte Weisung:

    Dem folgend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte überwiegend anerkannt, dass eine auf § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB gestützte Weisung nicht deshalb gesetzwidrig ist, weil sie in ihrer Wirkung einem Berufsverbot gleichkommt (KG, 2 Ws 198/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 29, StV 2016, 667 f.; OLG Hamm, 2 Ws 207/09 v. 20.08.2009, juris Rn. 19, NStZ-RR 2010, 90 f., und OLG Hamburg, 2 Ws 205/07 v. 04.03.2008, juris Rn. 32, StraFo 2008, 481 ff., beide mwN auch zur Gegenauffassung).
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