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   OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08   

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OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08 (https://dejure.org/2009,1657)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 5 U 260/08 (https://dejure.org/2009,1657)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 5 U 260/08 (https://dejure.org/2009,1657)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung - Eine vorformulierte Einwilligungserklärung in Telefonwerbung ist rechtswidrig, wenn sie über den erkennbaren, durch den jeweiligen Vertragszweck beschränkten Umfang hinausgeht und den Umfang der Einwilligung nicht "klar und ...

  • openjur.de

    § 307 BGB; §§ 7, 4 UWG; § 4a BDSG

  • webshoprecht.de

    Zur UnwirksamkOLG Hamburg v. 04.03.2009: Zur Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel als Einverständniserklärung für Werbeanrufe

  • JurPC

    §§ 3, 4 Nr. 11, 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG i.V.m. 307 BGB; 4 Nr. 5 UWG
    "Telefonische Angebote aus dem Abonnementbereich"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wirksame Einwilligung von Verbrauchern in telefonische Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von Anrufen zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligungserteilung; Zulässigkeit einer schon vorformulierten Einwilligung in Telefonwerbung (sog. Einwilligungsklausel)

  • kanzlei.biz

    Keine vorformulierten Einwilligungen

  • adresshandel-und-recht.de

    Einwilligungserklärung zu Werbeanrufen auf Gewinnspiel-Teilnahmekarte unzulässig

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 5; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 307

  • kanzlei.biz

    Keine vorformulierten Einwilligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Telefonische Angebote aus dem Abonnementbereich"; Wirksamkeit der formularmäßigen Einwilligung eines Verbrauchers in Werbeanrufe auf der Teilnahmekarte eines Gewinnspiels

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonische Angebote aus dem Abonnementbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a BDSG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Abforderung der Telefonnummer für weitere interessante Angebote aus dem Abonnementbereich ist wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspiel-Teilnahmekarte unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspiel-Teilnahmekarte unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wenn der Telefonwerber dreimal anruft Beim Preisausschreiben mitgemacht?

Besprechungen u.ä.

  • klsal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einwilligung in die Telefonwerbung durch AGB und Bußgelder für unverlangte Telefonwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 643
  • MMR 2009, 557
  • MIR 2009, Dok. 112
  • K&R 2009, 414
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).

    Ebenfalls kann dahinstehen, ob die Verwendung der vorformulierten Einwilligungsklausel durch die Beklagte in entsprechender Anwendung der vom 8.Zivilsenat des BGH in der Entscheidung "Payback" für unverlangte Werbung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG aufgestellten Grundsätze wettbewerbswidrig ist ( GRUR 2008, 1010 - Payback ).

  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 249/06

    Unbegründete Beanstandung der Geschäftsbedingungen eines Mitbewerbers - kein

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Allerdings hat der Senat die Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Vorschriften des BGB über die Fassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen solche sein müssen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln, sondern nur solche, die sich "am Markt", insbesondere in Zusammenhang bzw. im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirken ( vgl. Senat NJW 07, 2264; zustimmend OLG Köln GRUR-RR 07, 285; a.A. KG NJW 07, 2266 ).
  • LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07

    Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Dem vorliegenden Verfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorangegangen ( LG Hamburg 315 O 869/07, HansOLG 5 U 63/08 ).
  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • OLG Köln, 23.11.2007 - 6 U 95/07

    Einverständnis mit Telefonwerbung per AGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Allerdings hat der Senat die Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Vorschriften des BGB über die Fassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen solche sein müssen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln, sondern nur solche, die sich "am Markt", insbesondere in Zusammenhang bzw. im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirken ( vgl. Senat NJW 07, 2264; zustimmend OLG Köln GRUR-RR 07, 285; a.A. KG NJW 07, 2266 ).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Er bezieht sich nicht nur auf die Teilnahmeberechtigung, sondern auf "alle im Zusammenhang mit der Beteiligung des Teilnehmers an dem Gewinnspiel stehende Modalitäten" ( BGH GRUR 2005, 1061,1064- Telefonische Gewinnauskunft ).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Allerdings hat der Senat die Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Vorschriften des BGB über die Fassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen solche sein müssen, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten zu regeln, sondern nur solche, die sich "am Markt", insbesondere in Zusammenhang bzw. im Vorfeld des Vertragsschlusses auswirken ( vgl. Senat NJW 07, 2264; zustimmend OLG Köln GRUR-RR 07, 285; a.A. KG NJW 07, 2266 ).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2008 - 3 U 240/07

    - Stuttgarter 9 -, Buchauszug, korrekte Form, Provisionsabrechnung,

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08
    Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 1.Zivilsenat des BGH ging jedenfalls zur Rechtslage nach altem UWG von der Möglichkeit einer vorformulierten Einwilligung aus, unterzog diese aber der AGB-Kontrolle nach § 9 AGBG ( jetzt § 307 BGB ), da der Verwender für die Einverständniserklärung wie bei vorformulierten Vertragsbedingungen einseitig seine rechtsgeschäftliche Gestaltungsfreiheit für sich in Anspruch nehme und der Kunde nur darauf, ob er die Erklärung abgeben will, nicht aber auf ihren Inhalt Einfluss habe ( BGH GRUR 2000, 818, 819 - Telefonwerbung VI ; s. auch 8.Senat des BGH in GRUR 2008, 1010 - Payback , Rz. 27 ff für vorformulierte Einwilligungen in unverlangt versandte e-mails und SMS gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ; Hinweisbeschluss des 3.Zivilsenats des HansOLG zum Aktz. 3 U 240/07 gemäß Anlage B5 S.3; OLG Köln GRUR-RR 08, 316, 317; Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2018 - 13 U 165/16

    Unwirksamkeit des Verkaufs von Adressdaten durch den Insolvenzverwalter einer

    Die Einwilligung muss allerdings ebenfalls für den konkreten Fall und in Kenntnis der Sachlage erteilt werden (BGH, Urt. v. 25.10.2012, I ZR 169/10, juris Rn. 24; OLG Hamburg, Urt. v. 4.3.2009, 5 U 260/08; Plath, BDSG, 2. A. 2016, § 4a BDSG, Rn. 63).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg, WRP 2009, 1282).
  • KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe und OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).(Rn.2).

    Es handelt sich daher bereits um eine von vornherein unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senat a.a.O.; vgl. auch OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 240, 247 f.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 7 Rdn. 152, 153d; jeweils m.w.N.; (noch) a.M. KG [23. Zs.] NJW 2011, 466: Keine AGB-Kontrolle bei Einverständniserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels mit deutlichem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Teilnahmemöglichkeit von der Erteilung des Einverständnisses).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Nach der bisherigen - neueren - Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte sind vorformulierte Einverständnisklauseln jedenfalls dann nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie über die Belange des bereits bestehenden bzw. des konkret anzubahnenden Vertrages hinausgehende Werbung umfassen (vgl. OLG Köln, OLGR 2009, 741 [juris Rn. 15]; OLG Dresden, BeckRS 2011, 03063 [unter II. A. III. 2 b]) oder über den erkennbaren Zweck eines Gewinnspiels hinausgehen (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 436 [juris Rn. 20]).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Gleichwohl will der Senat nicht verhehlen, dass er mit der als herrschend anzusehenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Hamburg OLG-Report 2009, 436 [juris Tz. 15 f; mit im Ergebnis zust. Anm.: Seichter jurisPR-WettbR 7/2009 Anm. 5, C]; Köhler a.a.O. § 7, 141; Koch in Ullmann a.a.O. § 7, 233.1; Ohly in Piper/Ohly/ Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 7, 54; Mankowski in Fezer a.a.O. § 7, 216; vgl. auch OLG Köln GRUR-RR 2008, 316 [juris Tz. 17; dort AGB in Papierform]; im Ergebnis ebenso Hasselblatt in Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl. [2010], § 61, 128; krit. Leible in MünchKomm, Lauterkeitsrecht [2006], § 7, 113; allg. § 7, 66) auch insoweit dem Landgericht beitreten könnte.
  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Fall, der der Entscheidung des OLG Hamburg vom 04.03.2009 (OLGR 2009, 436) zugrundelag.
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 49/11

    Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich Werbeanrufe bei Fehlen einer wirksamen

    Ungeachtet der nach alledem bereits aus diesen Gründen folgenden Unwirksamkeit der Einwilligung des Zeugen K wegen einer unangemessenen Benachteiligung dieses Verbrauchers durch Verwendung einer allenfalls modifizierten "Opt-out-Klausel" (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Ziffer 1.BGB; vgl. Köhler/Bornkamm, aaO., § 7 Rd.141; Piper/Ohly/Sosnitza, aaO., § 7 Rd.54; Lettl WRP 2009, 1315, 1329; differenzierend, aber im Ergebnis offen: OLG Hamburg MMR 2009, 557f.), fehlt es hier auch an der erforderlichen gesonderten Einwilligungserklärung.
  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 24/12

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung.

    Die Beklagte zog diverse Befundberichte, ein für das Sozialgericht Augsburg (SG) in dem Rechtsstreit S 5 U 260/08 erstelltes unfallärztliches Gutachten des Nervenarztes Dr. A. vom 27. März 2009, in dem dieser die Anerkennung einer MdE von 30 % empfiehlt, und ein sozialmedizinisches Gutachten des MDK Bayern vom 3. Juni 2009 bei.
  • LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08

    Telefonwerbung ist auch nach Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel unter Angabe

    Eine generelle Einwilligung in Telefonwerbung, die durch Anhaken eines Feldes abgegeben wird, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie weit über den Zweck des Gewinnspiels, in dessen Rahmen sie abgegeben wird, hinausgeht ( Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08 , Rz. 14 f. und Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 260/08 , Rz. 20 ff. jeweils zitiert nach [...]).
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