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   OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19   

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OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 (https://dejure.org/2019,8755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 (https://dejure.org/2019,8755)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. April 2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 (https://dejure.org/2019,8755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 20 StGB, § 21 StGB
    Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Maßgebend ist, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Delikts zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, a.a.O.), wobei aber im Einzelfall auch ein abrupter, impulshafter Tatablauf für einen erheblichen Schweregrad der Störung sprechen kann (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - Az.: 1 StR 346/03 -, BGHSt 49, 45, Rn. 32 juris).

    Persönlichkeitsstörungen heben die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit regelmäßig jedenfalls nicht vollständig auf (BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - Az.: 1 StR 346/03 -, BGHSt 49, 45, Rn. 35 juris).

  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 25/18

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Gefährdung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Dies ist in den Urteilsgründen vollständig darzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - Az.: 2 StR 512/15; BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - Az.: 4 StR 25/18 -, Rn. 7 juris) und für das Revisionsgericht überprüfbar (OLG Dresden, a.a.O.).

    Dazu bedarf es eines am Einzelfall orientierten Wahrscheinlichkeitsurteils, das neben der konkreten spezialpräventiven Zielsetzung der verletzten Weisung auch das sonstige Verhalten des Angeklagten in den Blick nimmt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - Az.: 4 StR 25/18 -, Rn. 3 juris).

  • BGH, 17.12.1999 - 2 StR 376/99

    Vorlage nach § 121 Abs. 2 GVG; Anforderungen an den Eröffnungsbeschluß bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    An Stelle einer ausdrücklichen Eröffnungsentscheidung genügt eine wenn auch nicht ausdrücklich als Eröffnungsentscheidung bezeichnete, so doch schlüssige eindeutige schriftliche oder mündlich verkündete sowie protokollierte Willenserklärung des Gerichts, eine bestimmte Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, NStZ 2000, 442; Meyer-Goßner/ Schmitt § 207 Rn. 8; MüKoStPO- Wenske § 207 Rn. 26, jeweils m.w.N.).

    Im Einzelfall anders kann es aber dann liegen, wenn die neue Anklage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung mit einer führenden und bereits eröffneten Sache verbunden und zugleich ein gemeinsamer Hauptverhandlungstermin anberaumt oder auf einen bereits anberaumten Verhandlungstermin hingewiesen wird (vgl. BGH, NStZ 2000, 442; BGH NStZ 1984, 520 m.w.N.) oder wenn die Verbindung der Verfahren am Beginn der Hauptverhandlung beschlossen und verkündet wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - Az.: 4 StR 310/74 -, BGHSt 26, 95, Rn. 2 juris; Senat, Beschluss vom 13. Juli 2001, Az.: II-69/01).

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Das Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses stellt ein schon in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGHSt 33, 167) und erst recht im Revisionsverfahren nicht mehr behebbares, in jeder Verfahrenslage von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des Verfahrens führt (BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - Az.: 2 StR 199/17 -, Rn. 10, juris m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2008, Az.: 2-4/08 (REV)).

    So fehlt es an der wirksamen Eröffnung des Hauptverfahrens beispielsweise dann, wenn zeitgleich mit einem Verbindungsbeschluss oder diesem erst nachfolgend ein lückenhafter Eröffnungsbeschluss ergeht (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 16. August 2017, Az.: 2 StR 199/17, Rn. 7 juris).

  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    § 145 a Satz 1 StGB setzt in der Regel einen Weisungsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. Fischer, § 145 a StGB), der eine Gefährdung des Maßregelzwecks bewirkt, also die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, StraFo 2017, 512; BGHSt 58, 72; BGH, NStZ-RR 2008, 277).
  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 243/08

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht; Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    § 145 a Satz 1 StGB setzt in der Regel einen Weisungsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. Fischer, § 145 a StGB), der eine Gefährdung des Maßregelzwecks bewirkt, also die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, StraFo 2017, 512; BGHSt 58, 72; BGH, NStZ-RR 2008, 277).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Ungeachtet der Frage verminderter Schuldfähigkeit begegnet auch die - von Rechts wegen grundsätzlich nicht zu beanstandende (BGH, Urteil vom 24. August 2016 - Az.: 2 StR 504/15 -, Rn.18, juris) - strafschärfende Würdigung eines jeweils "nichtigen" Tatanlasses vorliegend Bedenken.
  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Das Schmerzensgeld ist auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2016 - Az.: VGS 1/16 -, BGHZ 212, 48-70, Rn. 70), in die auch der Grad des Verschuldens des Schädigers einzustellen ist (BGH, Urteil vom 07. Februar 1995 - Az.: 1 StR 668/94 -, Rn. 4, juris; OLG Celle, Urteil vom 17. August 2017 - Az. 8 U 123/17 -, Rn. 36, juris).
  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 120/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungsanforderungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    Eine Persönlichkeitsstörung kann das Eingangsmerkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne von § 20 StGB erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2012 - Az. 4 StR 120/12 -, Rn. 7, juris).
  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
    § 145 a Satz 1 StGB setzt in der Regel einen Weisungsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. Fischer, § 145 a StGB), der eine Gefährdung des Maßregelzwecks bewirkt, also die Gefahr weiterer Straftaten erhöht oder die Aussicht ihrer Abwendung verschlechtert hat (vgl. BGH, StraFo 2017, 512; BGHSt 58, 72; BGH, NStZ-RR 2008, 277).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

  • OLG Celle, 17.08.2017 - 8 U 123/17

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich eines Höhenvorsatzes

  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02

    Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter

  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95

    Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil -

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

  • BGH, 11.02.2015 - 5 StR 571/14

    Wirksamkeit eines von der Aufsichtsstelle gestellten Strafantrags ohne Anhörung

  • OLG Hamburg, 12.11.2018 - 2 Rev 92/18

    Strafverfahren: Schlüssige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe -

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist -

  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren;

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

  • OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20

    Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über

    Zwar ist aus Gründen der Rechtsklarheit bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; der Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder - wie hier - später eröffnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 2 StR 199/17, NStZ 2018, 155; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 16 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2020 - 3 Rv 32 Ss 485/20

    Coronaschutzmaßnahmen hemmen die Urteilsabsetzungsfrist nicht

    In diesem Sinne war die Vorsitzende als einzige Berufsrichterin der Strafkammer infolge ihrer Erkrankung zunächst - in der Zeit bis zum 20.3.2020 - an der Urteilsabsetzung gehindert (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O., KG Berlin, a.a.O.), ohne dass damit eine Hemmung des Fristablaufs verbunden gewesen wäre (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 117 ; OLG Hamburg, B. v. 4.4.2019 - 2 Rev 7/19 - 1 Ss 18/19 -, juris).
  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 18/22

    Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 10 StGB gegenüber einem

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
  • OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23

    Eröffnungsbeschluss bei verbundenen Verfahren durch schlüssige Willenserklärung

    Ein Verbindungsbeschluss, mit dem eine neue Anklage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung mit einer bereits eröffneten und terminierten Sache verbunden wird, dokumentiert hinreichend den Willen des Gerichts, diese Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, BeckRS 2019, 5437 Rn. 14 - 18 mwN).
  • OLG Bremen, 10.03.2022 - 1 Ws 22/18
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt, dass wegen der Möglichkeit der Verhängung einer Strafe im Fall der Verletzung der Abstinenzweisung von dem Verurteilten die Hinnahme des damit verbundenen ethischen Unwertgehalts im Allgemeinen nur dann erwartet werden kann, wenn er überhaupt in der Lage ist, sich normgerecht zu verhalten, und der Schutz überwiegender Interessen anderer oder der Allgemeinheit eine strafrechtliche Sanktionierung gebietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 30.03.2016 - 2 BvR 496/12, juris Rn. 21, NJW 2016, 2170; siehe zur Anwendung dieser Maßstäbe in der Rechtsprechung der Obergerichte auch KG Berlin, Beschluss vom 11.12.2019 - 5 Ws 211/19, juris Rn. 7, StV 2021, 310 (Ls.); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, juris Rn. 32; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 Ws 760/19, juris Rn. 23, StV 2020, 364; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.07.2016 - 1 Ws 51/16, juris Rn. 21; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.05.2021 - 1 Ws 103/21, juris Rn. 10 f.).
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