Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 27/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen § 15 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) durch Rubrikenüberschrift "die tagesschau" in Zeitung; Satirische Beiträge; Thematische Beschäftigung mit der Nachrichtensendung "Tagesschau" ; Unlautere Ausnutzung der Wertschätzung; Berechtigtes Interesse für ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 3 § 15 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zeitung darf Rubrik nicht "die tagesschau" nennen
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 389
- afp 2002, 529
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 27/01
Im vorliegenden Fall findet - entsprechend dem oben unter I. näher bestimmten Streitgegenstand - in der Rubrik der "taz" keine (auch keine satirische) Auseinandersetzung mit der Nachrichtensendung der Klägerin (vgl. zur Titelparodie: BGH GRUR 1994, 191 - Asterix-Persiflagen); es wird auch nicht die inhaltliche oder formale Gestaltung der Nachrichtensendung "Tagesschau" oder ihres Titels aufgegriffen. - BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96
SZENE; Verwechslungsgefahr
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 27/01
(aa) In Bezug auf das so bezeichnete Werk ist das nicht nur bei dem Titel einer Zeitung insgesamt der Fall, sondern auch bei der Benutzung eines Titels nur für eine Rubrik innerhalb des Printmediums, sofern es sich bei diesem Teil innerhalb der Druckschrift um eine besondere, nach ihrer sonstigen äußeren Aufmachung und ihrem Gegenstand und Inhalt in gewissem Umfang selbständig gestaltete Abteilung handelt (BGH GRUR 2000, 70 - SZENE m. w. Nw.). - BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 27/01
Dass der Titel in seiner Zusammensetzung aus den Bestandteilen "Tages-" und "-schau" sprechende Bezüge aufweist, steht der Kennzeichnungskraft bei der Verwendung für eine Nachrichtensendung nicht entgegen (BGH GRUR 2001, 1050 - Tagesschau).
- LG Hamburg, 01.08.2018 - 416 HKO 75/18
Markenrechtsverletzung durch einen Werbeslogan
Für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals der Ausnutzung der Unterscheidungskraft ist nicht zwingend die Ausnutzung der Wertschätzung der bekannten Marke erforderlich, sondern es genügt schon eine Aufmerksamkeitsausbeutung (vgl. BGH NJW 2005, 2856, 2857 - Lila Postkarte; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.- de; GRUR-RR 2002, 389, 392 - die tagesschau; GRUR 2001, 838, 841 - 1001 buecher.de; OLG Köln GRUR-RR 2005, 339, 341 - Kleiner Feigling II; vgl. auch OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 382, 383 - IPOD/eiPott).