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   OLG Hamburg, 04.07.2012 - 11 U 178/11   

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https://dejure.org/2012,63528
OLG Hamburg, 04.07.2012 - 11 U 178/11 (https://dejure.org/2012,63528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2012 - 11 U 178/11 (https://dejure.org/2012,63528)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 11 U 178/11 (https://dejure.org/2012,63528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadstoffgutachten fehlerhaft: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2010 - VII ZR 172/09

    Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens als Voraussetzung für das Ende

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2012 - 11 U 178/11
    Die maßgebliche dreißigjähirge Verjährungfrist ab Entstehung des Anspruches ist mithin gemäß Art. 226 § 6 Abs. 1, Abs. 4 EGBGB durch die neue kürzere Frist des § 634a BGB abgelöst, denn § 634a BGB gilt im Gegensatz zur alten Rechtslage für alle Mangelfolgeschäden (BGH VII ZR 172/09 - NJW 2011, 594 (595); Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl. 2012, § 634 Rn. 5).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91

    Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2012 - 11 U 178/11
    Diese Frist ist abgelaufen, da von einer Abnahme der Gutachten der Beklagten jedenfalls nach dem Verstreichen einer angemessenen Prüfungsfrist auszugehen ist (BGH, Urteil vom 28.4.1992 - X ZR 27/9, NJW-RR 1992, 1078 f.).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2012 - 11 U 178/11
    Die regelmäßige Verjährungsfrist nach neuem Recht, bei deren Bestimmung auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 BGB n.F. zu beachten sind (BGH Urteil vom 23.1. 2007 - XI ZR 44/06, NJW 2007, 1584, 1586), ist allerdings noch nicht abgelaufen, da dem Kläger hinsichtlich der unterbliebenen Ermittlung der anspruchsbegründenden Tatsachen, namentlich des wahren Ausmaßes der Bodenkontamination, keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
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