Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 372 Abs 2 BGB, § 862 Abs 1 S 2 BGB, § 866 BGB, § 868 BGB
Hinterlegung einer herauszugebenden Sache wegen schuldloser Ungewissheit über die Person des Gläubigers: Mittelbarer Mitbesitz der potentiellen Gläubiger; Beschränkung des Anspruchs der Mitbesitzer gegeneinander auf Unterlassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitzverhältnisse bei Hinterlegung wegen schuldloser Ungewissheit über die Person des Gläubigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besitzverhältnisse bei Hinterlegung wegen schuldloser Ungewissheit über die Person des Gläubigers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann erfolgt Besitzerwerb bei doppelt verkaufter Wohnung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Potentielle Gläubiger werden Mitbesitzer, wenn Übergabe der Sache mit ihrem Einverständnis erfolgt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mitbesitzer haben untereinander nur Anspruch auf Unterlassung des Entzugs des Mitbesitzes! (IMR 2012, 514)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 329 O 279/08
- OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1413
- MDR 2012, 1279
- NZM 2012, 692
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 01.03.1932 - VII 291/31
1. Ergreift die Pfändung einer Forderung auch die zu ihrer Sicherung abgetretene …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09
Wenn der Schuldner in einem Fall schuldloser Ungewissheit über die Person des Gläubigers die herauszugebende Sache hinterlegt oder einem privaten Treuhänder übergibt, werden die potentiellen Gläubiger als mittelbare Besitzer jedenfalls dann Mitbesitzer im Sinne von § 868 BGB, wenn die Hinterlegung bzw. Übergabe der Sache an den Treuhänder mit ihrem Einverständnis erfolgt (Abgrenzung von RG, 1. März 1932, VII 291/31, RGZ 135, S. 272 ff., 274 f.).(Rn.4).Im Fall der Hinterlegung soll zwar nach verbreiteter Ansicht die Hinterlegungsstelle als unmittelbarer Besitzer Besitzmittler nicht für alle Gläubiger sein, zu deren Gunsten hinterlegt worden ist, sondern nur für den Gläubiger als mittelbaren Besitzer, dem nach abschließender Klärung der Sach- und Rechtslage letztlich der Anspruch auf Herausgabe der hinterlegten Sache zusteht (RG, Urt. v. 1.3. 1932, RGZ 135, S. 272 ff., 274 f.;… dem folgend z.B. Joost in Münch. Komm. BGB, Bd. 6, 5. Aufl., § 868 Rdnr. 83).
- LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
Herausgabe eines Dachbodens zur Mitbenutzung an WEG-Eigentümer
Es muss sich um einen völligen Besitzentzug handeln; soweit es sich lediglich um eine Besitzstörung handelt besteht die Einschränkung des § 866 BGB (OLG Stuttgart, NZM 2012, 162 ff.; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693). - LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der …
Dieser Ausschluss greift nämlich nicht im Falle des vollständigen Besitzentzugs und erfasst im übrigen nur possessorische Ansprüche; petitorische Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, BB 1974, 813; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693; OLG Stuttgart, BauR 2012, 665 ff.;… Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 24).