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   OLG Hamburg, 04.10.1990 - 3 U 87/90   

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https://dejure.org/1990,6204
OLG Hamburg, 04.10.1990 - 3 U 87/90 (https://dejure.org/1990,6204)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.1990 - 3 U 87/90 (https://dejure.org/1990,6204)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - 3 U 87/90 (https://dejure.org/1990,6204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 26 Abs. 2
    Begriff der anderen wirtschaftlichen Tätigkeit; Vorfinanzierung von Steuererstattungen zu Gunsten Mitgliedern eines Lohnsteuerhilfe-Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.11.1985 - 6 U 73/85
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.1990 - 3 U 87/90
    Aus dem Berufungsurteil des OLG Karlsruhe vom 13. November 1985 (6 U 73/85 - vgl. Anl. B 1) ergibt sich, dass keine von der ersten Instanz abweichenden Klaganträge zum Gegenstand jenes Verfahrens gemacht wurden.

    Auch beim Urteil des OLG Karlsruhe vom 13. November 1985 (aaO. - vgl. auch LG Mannheim in Anl. K 4) stand die Nennung der vorfinanzierungsbereiten Banken durch den Verein im Vordergrund, der von dem BFH (aaO.) zu beurteilende Sachverhalt betraf zusätzlich u.a. eine personelle Verflechtung zwischen Bank und Verein, das systematische Befragen der Mitglieder durch den Verein nach einer Vorfinanzierung und die Mitfinanzierung der Vereinsmitgliedsbeiträge durch die Bank (vgl. auch FG Düsseldorf, aaO.).

  • BFH, 02.02.1982 - VII R 62/81

    Lohnsteuerhilfeverein - Verbotene wirtschaftliche Tätigkeit - Kreditvermittlung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.1990 - 3 U 87/90
    Eine mit der Lohnsteuerberatung verbundene Kreditvermittlung ist demgemäß unerlaubt, auch wenn dem Verein oder seinen Mitarbeitern kein Entgelt für die Vermittlung zufließt; ebenso unerlaubt ist aber auch eine Mitwirkung an der Kreditvermittlung in einem Umfang, der wesentlich ist und daher die geschilderten Gefahren für die Interessen der Vereinsmitglieder in sich birgt, d.h. eine Mitwirkung an der Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen, die diese durch unterstützende Tätigkeit und Zusammenarbeit mit dem Kreditunternehmen entscheidend und nachhaltig fördert (BFH, BStBl II 1982, 360, 362; OLG Karlsruhe, Der Steuerberater 1986, 184, 184 = Anl. K 1 = B 1; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. August 1968 = Anl. E 3; FG Düsseldorf, Der Betrieb 1981, 2011; Kolbeck/Deter/Rawald, aaO., Anm. 15 bis 17 zu § 26 StBerG m.w.N.; Gehre, Steuerberatungsgesetz , § 26 StBerG , Anm. 7 bis 9; Erbs-Kohlhaas-Meyer, Strafrechtliche Nebengesetze, S. 204, § 26 StBerG Anm. 2).
  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90

    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg WRP 1991, 244).
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