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   OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20   

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https://dejure.org/2020,37127
OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20 (https://dejure.org/2020,37127)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2020 - 4 U 40/20 (https://dejure.org/2020,37127)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2020 - 4 U 40/20 (https://dejure.org/2020,37127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 242 BGB, § 550 BGB
    Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages wegen Verstoßes gegen das Schriftformgebot bei Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen

  • meinmietrecht.de

    Gewerberaummietvertrag - vorformulierte salvatorische Erhaltungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht jeder Verstoß gegen die Schriftform berechtigt zur Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen gewerblichen Mietvertrages wegen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht jeder Verstoß gegen die Schriftform berechtigt zur Kündigung! (IMR 2021, 21)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 114/16

    Kündigung eines langfristigen Gewerberaummietvertrags: Wirksamkeit einer sog.

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn eine Mietvertragspartei eine nachträglich getroffene Abrede, die lediglich ihr vorteilhaft ist, allein deshalb, weil sie nicht die schriftliche Form wahrt, zum Anlass nimmt, sich von einem ihr inzwischen lästig gewordenen langfristigen Mietvertrag zu lösen (BGH NJW 2017, 3772, Rn. 41).

    Eine einseitige Begünstigung liegt vor, wenn bei realistischer Betrachtung die Vertragsänderung im wirtschaftlichen Ergebnis allein einer Vertragspartei zugutekommt (BGH NJW 2017, 3772, Rn. 47; Bub/Treier-Landwehr, a.a.O., Kap. II, Rn. 2565).

    Auch der Bundesgerichtshof hat eine Kündigung für treuwidrig erachtet, die gestützt war auf eine formwidrige Änderung einer Wertsicherungsklausel für die Miethöhe, die sich ausschließlich zugunsten der Vermieterin auswirkte (BGH NJW 2017, 3772, Rn. 46 f.).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Eine vorformulierte salvatorische Erhaltungsklausel - hier in Satz 1 - ist wirksam (BGH NJW 2015, 3436, Rn. 42; Staudinger-Wendland (2019), BGB, § 307, Rn. 58), auch bei Verwendung in gewerbemietrechtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH NJW 2005, 2225, 2226).

    Eine zulässige Erhaltungsklausel bleibt aber auch dann wirksam, wenn zusätzlich eine unzulässige Ersetzungsklausel vereinbart worden ist (Allg. Ansicht, vgl. nur BGH NJW 2005, 2225, Rn. 38; Staudinger-Roth, BGB (2020), § 139, Rn. 22; Erman-Arnold, BGB, 15. Aufl., § 139, Rn. 10; Bamberger/Roth-Wendtland, BGB, 3. Aufl., § 139, Rn. 7; Ulmer/Brandner/Hensen-Schmidt, AGB-Recht, 12. Aufl., § 306 BGB, Fn. 254 zu Rn. 39; Wolf/Lindacher/Pfeiffer-Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 307, Rn. 348).

    Bei Erhaltungsklauseln einerseits und Ersetzungsklauseln andererseits handelt es sich um zwei unterschiedliche Arten von salvatorischen Klauseln (BGH NJW 2005, 2225, 2226).

  • OLG Hamm, 05.12.2008 - 30 U 220/07

    Keine Unwirksamkeit bei fehlender Schriftform

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Dies ist in der Rechtsprechung beispielsweise angenommen worden bei der Einführung einer an die Verpächterin zu entrichtenden Nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung an Stelle der ursprünglich vereinbarten Direktabrechnung mit den Versorgungsunternehmen, wodurch die Zahlungspflichten der Pächterin gegenüber der Verpächterin erheblich erweitert wurden (BGH NJW 2014, 52, Rn. 22), oder bei einem Wechsel von einem im Mietvertrag vereinbarten festen Betriebskostenzuschuss zu einer konkreten Berechnung der angefallenen Betriebskosten unter Berücksichtigung der Mietfläche, was zu erheblichen Auswirkungen auf die Höhe der Gesamtmiete führen konnte (OLG Hamm ZMR 2010, 441, Rn. 54 ff. - zit. nach juris).
  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Eine vorformulierte salvatorische Erhaltungsklausel - hier in Satz 1 - ist wirksam (BGH NJW 2015, 3436, Rn. 42; Staudinger-Wendland (2019), BGB, § 307, Rn. 58), auch bei Verwendung in gewerbemietrechtlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH NJW 2005, 2225, 2226).
  • OLG Koblenz, 14.11.2000 - 3 U 383/00

    Kündigungsrecht des Eigentümers nach Beendigung des Nießbrauchs; Berufung auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517; Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66; Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517; Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66; Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103).
  • OLG München, 20.10.1995 - 21 U 4893/94

    Notwendigkeit einer dauernden äußeren, körperlichen Verbindung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Demgemäß stellt sich eine Mieterhöhung als allein für den Vermieter vorteilhaft dar mit der Folge, dass eine von ihm erklärte Kündigung wegen eines Mangels der Schriftform der Mieterhöhung rechtsmissbräuchlich ist (OLG München NJW-RR 1996, 654, 655; OLG Koblenz NZM 2002, 293; OLG Karlsruhe NZM 2003, 513, 517; Schmidt-Futterer/Lammel, Mietrecht, 14. Aufl., § 550, Rn. 66; Lindner-Figura/ Oprée/Stellmann-Lindner-Figura, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 6, Rn. 103).
  • BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13

    Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Selbst wenn man dies mit der Klägerin anders sehen würde, und die Änderung der in Teil A Ziff. 4 lit. c des Mietvertrags vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung von EUR 1.700,00 ohne eine vertraglich vereinbarte Erhöhungsmöglichkeit für den Vermieter nicht als einseitiges Anpassungsrecht des Vermieters (vgl. dazu Bub/Treier-Schultz, a.a.O., Kap. III, Rn. 1689), das nicht dem Schriftformerfordernis unterliegen würde (vgl. BGH NZM 2014, 308), sondern als eine formbedürftige Vereinbarung der Parteien bewerten würde, würde dies nicht dazu führen, dass das Vertragsverhältnis wegen Verstoßes gegen das Schriftformerfordernis als auf unbestimmte Zeit geschlossen anzusehen ist.
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZR 57/07

    Umfang der Schriftform eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Wenn aber eine salvatorische Erhaltungsklausel vereinbart worden ist, trifft die Darlegungs- und Beweislast diejenige Vertragspartei, die den ganzen Vertrag verwerfen will (BGH NZM 2005, 779 f.; NZM 2007, 730, Rn. 26; ZMR 2009, 273, 274; Bub/Treier-Landwehr, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. II, Rn. 2473).
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZR 43/17

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für vertragliche Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
    Von der Schriftform ausgenommen sind solche Abreden, die für den Inhalt des Vertrags, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur nebensächlicher Bedeutung sind (BGH NZM 2018, 515, Rn. 17).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04

    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

  • BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines vom Besteller gestellten Bauvertrages:

  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem

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