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   OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11   

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https://dejure.org/2014,53118
OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    EBook-AGB

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 453 BGB, § 903 BGB, § 17 Abs 2 UrhG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers: Verbandsklage gegen eine Klausel über die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an eBook- und Audiodateien; Unterlassungsbegehren gegenüber einem Hinweis zur Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten auf ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 4 Abs. 2 Richtlinie 2001/29/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Verkauf gebrauchter eBooks legal?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Auch aus dem Urteil des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 (UsedSoft ./. Oracle, ZUM 2012, S. 661) ergibt sich nichts anderes.

    dd) Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und der daran anschließenden Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) kann der Kläger nichts zu seinen Gunsten herleiten.

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und ihm folgend der BGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) eine Erschöpfung des Verbreitungsrechtes auch bei nicht-körperlichen, aus dem Internet heruntergeladenen Kopien von Computerprogrammen bejaht hat, bezieht sich diese Entscheidung ausdrücklich und ausschließlich auf das Verbreitungsrecht nach § 69 d Abs. 1 UrhG und auf die dem zugrundeliegende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung in Art. 4 Abs. 2 der RL 2009/24/EG, die speziell den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen betrifft und im Verhältnis zur RL 2001/29/EG lex speciales ist.

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    dd) Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und der daran anschließenden Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) kann der Kläger nichts zu seinen Gunsten herleiten.

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und ihm folgend der BGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) eine Erschöpfung des Verbreitungsrechtes auch bei nicht-körperlichen, aus dem Internet heruntergeladenen Kopien von Computerprogrammen bejaht hat, bezieht sich diese Entscheidung ausdrücklich und ausschließlich auf das Verbreitungsrecht nach § 69 d Abs. 1 UrhG und auf die dem zugrundeliegende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung in Art. 4 Abs. 2 der RL 2009/24/EG, die speziell den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen betrifft und im Verhältnis zur RL 2001/29/EG lex speciales ist.

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Für die Abgrenzung entscheidend ist vielmehr, ob die Klausel sich gestaltend auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auswirkt, also den Vertragsinhalt regeln soll (vgl. BGHZ 133, S. 184 f.).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Dem entspricht auch die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 03.11.2011 (ZUM 2012, S. 811 ff.), wonach der Gesichtspunkt der Erschöpfung sich nur auf ein in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegtes Werk beziehen kann und für die Onlineübertragung geschützter Werke nicht gilt.
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 20.09.2011 (Az.: 312 O 414/10) gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Es ist anerkannt, dass die bloße Wiedergabe gesetzlicher Informationspflichten, die nicht auf eine Änderung oder Ausgestaltung bestimmter Regelungen abzielt, keine AGB darstellt (zu Informationspflichten im Versicherungsrecht BGH NJW 2012, 3647, 3649 Rn. 33; zu Art. 13 DSGVO Wendehorst/Graf von Westphalen NJW 2016, 3745, 3748; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2015, 361, 365 Rn. 48 ff. - eBook-AGB), was den AGB-Charakter im Streitfall ausschließt.
  • OLG Rostock, 21.12.2021 - 2 U 27/21

    Anspruch auf Herausgabe eines Rezepts bzw. einer Rezeptur

    Der digitale Datensatz selbst ist keine Sache im hier maßgeblichen Sinne (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2014 - 10 U 5/11, CR 2015, 534 = GRUR-RR 2015, 361 [Juris; Tz. 9]; Staudinger/Althammer, BGB, Neubearbeitung 2020 [Updatestand: 30.06.2021], Einleitung zu § 903 Rn. 3; Redeker, CR 2011, 634 [635 f.]).
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