Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels; Bestimmtheitsanforderungen für die Formulierung eines Unterlassungsantrages; Auslegung der Formulierung "markenrechtlicher Schutz" im Sinne von Markenrechten und Markenlizenzrechten für ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung
Besprechungen u.ä.
- wekwerth.de (Kurzanmerkung)
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung / Unterlassungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.09.2002 - 312 O 71/02
- OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17
kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs …
Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gläubiger dann, wenn er sich mit einer Unterwerfungserklärung zufrieden gibt, die hinter der ursprünglich verlangten Erklärung zurückbleibt, mit dem Abschluss des Vertrages in der Regel auf einen möglichen weitergehenden Anspruch verzichtet (OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642). - LG Heidelberg, 28.03.2013 - 3 O 183/12
Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann nämlich auch ergeben, dass dieser eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (BGH NJW 1997, 3087, OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 376). - OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Unterlassung einer benachbarten …
Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet. - OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16
Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer …
Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).