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   OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00   

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https://dejure.org/2003,8609
OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2003,8609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2003,8609)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 U 48/00 (https://dejure.org/2003,8609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    TRIPS-Abkommen Art. 3, 14; UrhG §§ 75, 96, § 125 Abs. 2, 5, 6
    Unautorisierte Konzert-Mitschnitte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Schadenersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag; Rechtsfragen des Urherberschutzes bei unauthorisierten Live Mitschnitten ; Urheberschutz vor Geltung des GATT/TRIPS-Abkommens nach dem Urhebergesetz (UrhG), dem Rom-Abkommen, dem ...

  • Judicialis

    TRIPS-Abkommen Art. 3; ; TRIPS-Abkommen Art. 14; ; UrhG § 75; ; UrhG § 96; ; UrhG § 125 Abs. 2; ; UrhG § 125 Abs. 5; ; UrhG § 125 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum urheberrechtlichen Schutz gegen die Verbreitung unautorisierter Konzertmitschnitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2004, 133
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Beide Abkommen haben lediglich Rechte der Urheber und nicht auch die der ausübenden Künstler zum Gegenstand (vgl. BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan).

    Anderenfalls hätte der Gesetzgeber vor allem auch das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht nach § 75 Abs. 2 UrhG unter den Schutz des § 125 Abs. 6 UrhG gestellt (vgl. zum Ganzen BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan).

    Die durch § 125 Abs. 2-4 und Abs. 6 UrhG gezogenen Grenzen eines Schutzes des ausländischen ausübenden Künstlers können grundsätzlich nur nach dem Inhalt von Staatsverträgen (§ 125 Abs. 5 UrhG), nicht aber über andere Normen des nationalen Rechts - wie den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften - ausgedehnt werden (vgl. zum Ganzen BGH GRURInt. 1986, 414, 415 - Bob Dylan m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 18.11.1996 - 3 W 130/96

    Schutz des Verbreitungsrechts ausübender Künstler

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Der Senat hat auf dieser Grundlage bereits mit Beschluss vom 18.11.1996 (3 W 130/96 = ZUM-RD 1997, 343) entschieden, dass nach dem Abkommen TRIPS keine allgemeine Verpflichtung zur Inländerbehandlung bezogen auf ausübende Künstler besteht, sondern der Vertrag nur die in ihm selbst vorgesehenen Rechte gewährt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 18.11.1996 (3 W 130/96 = ZUM-RD 1997, 343; ebenso Hartmann in Möhring/Nicolini, UrhG, 2 Aufl. 2000, Vor §§ 120 ff. Rn. 113; Katzenberger in Schricker, UrhR, 2. Aufl. 1999, Vor §§ 120 Rn. 19; Dünnwald, ZUM 96, 725, 730) entschieden, dass ein solches Verbietungsrecht aus zwei Gründen nicht besteht.

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Zwar ist anerkannt, dass es zu den Pflichten eines Rechtsanwalts gehört, dem Auftraggeber den sichersten Weg zur Erreichung des jeweiligen Zieles zu empfehlen (BGH NJW 92, 1159, 1160; Palandt-Heinrichs, 62. Aufl. 2003, § 280 Rn. 79 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Dies gilt umso mehr, als der BGH die Grundsätze der Bob Dylan- Entscheidung in dem Urteil "Die Zauberflöte" bestätigt hat (GRUR 1987, 814, 815) und diese Grundsätze zudem einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht Stand gehalten haben (BVerfG GRUR 1990, 438, 440 - Bob Dylan).
  • BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96

    Schadensersatzpflicht des Patentanwalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Ist die Sach- oder Rechtslage unklar, dann muss ein Rechtsanwalt dies gegenüber dem Mandanten offen legen und diesen sorgfältig darüber unterrichten, welche Gesichtpunkte für die eine und welche für die andere Interpretation sprechen und welche Rechtsfolgen sich daraus jeweils ergeben (BGH NJW-RR 2000, 791, 792).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Dies gilt umso mehr, als der BGH die Grundsätze der Bob Dylan- Entscheidung in dem Urteil "Die Zauberflöte" bestätigt hat (GRUR 1987, 814, 815) und diese Grundsätze zudem einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht Stand gehalten haben (BVerfG GRUR 1990, 438, 440 - Bob Dylan).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00
    Die vom Anwalt übernommenen Vertragspflichten bestimmen sich nach dem Inhalt des Mandats und den Umständen des Falles (BGH NJW 1993, 3323, 3324; Borgmann, NJW 2000, 2953, 2955).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Danach kommt den ausübenden Künstlern ein über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Mindestrechte hinausgehender, allein nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats bestehender Rechtsschutz, nicht zugute (vgl. OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 343, 344; ZUM 2004, 133, 136; LG Berlin, ZUM 2006, 761, 762).
  • LG Berlin, 09.05.2006 - 16 O 235/05

    DVD mit unautorisiertem Konzertmitschnitt des Künstlers Prince

    Die Folge davon ist, dass ein ausländischer ausübender Künstler sich in Deutschland weder auf das Verbreitungsrecht nach § 77 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 UrhG noch auf das Verwertungsverbot gemäß § 96 UrhG berufen kann (OLG Hamburg, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 U 48/00, zitiert nach Juris-Abs. 63 ff; Dreier/Schulze, a.a.O. § 125, Rn. 17; Möhring/Nicolini-Hartmann, Urheberrechtsgesetz, 2. Auflage, vor §§ 120 ff, Rn. 113).
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