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   OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06   

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https://dejure.org/2007,23348
OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06 (https://dejure.org/2007,23348)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2007 - 2 Wx 90/06 (https://dejure.org/2007,23348)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2007 - 2 Wx 90/06 (https://dejure.org/2007,23348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fensteraustausch durch ausgeschiedenen Eigentümer: Erstattungsanspruch gegen WEG? (IMR 2008, 1014)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 56
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06
    Geht der Sondereigentümer beim Austausch eines eigenen Fensters von einer eigenen Instandhaltungspflicht aus, so fehlt ihm der Fremdgeschäftsführungswille (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

    Sie schuldet bei einem abgängigen alten Fenster Wertersatz in Höhe des angemessenen Handwerkerlohns für das neue Fenster (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten

    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

    Insofern könnten Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Mai 2008 - I-3 Wx 271/07, 3 Wx 271/07 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Dezember 2008 - I-3 Wx 158/08, 3 Wx 158/08 -, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW 2008, 3227; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB begründet sein (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • LG Hamburg, 22.12.2008 - 318 T 166/07
    Die Antragsgegner sind jedoch nach § 684 BGB in Verbindung mit § 818 Abs. 2 BGB verpflichtet, dem Antragsteller den objektiven Verkehrswert seiner Leistungen zur Sicherung des Gemeinschaftseigentums gegen künftigen Rattenbefall zu ersetzen, der dem hierzu erforderlichen Aufwand des Antragstellers entspricht (Hans OLG, Beschluss vom 21.3.2002, 2 Wx 103/99, ZMR 2002, 618; Beschluss vom 5.9.2007, 2 Wx 90/06).
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