Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31823
OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13 (https://dejure.org/2014,31823)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2014 - 9 U 121/13 (https://dejure.org/2014,31823)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2014 - 9 U 121/13 (https://dejure.org/2014,31823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Giebelmauer als Grenzanlage bei nicht eindeutiger und ausschließlicher Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke; keine Schutzvorkehrungen beim Hausabbruch und getrennten Außenmauern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haus abgerissen: Keine Haftung für Feuchtigkeitsschäden am Nachbargebäude! (IMR 2015, 1058)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.09.1979 - V ZR 22/78

    Kellerabbruch: Grundstücksvertiefung?

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 19. September 1979 - V ZR 22/78 - kann die Klägerin in diesem Zusammenhang nichts zu ihren Gunsten herleiten.

    Hierbei ist es unerheblich, daß der Keller nicht bis zur Sohle abgetragen wurde, da eine "Vertiefung" begrifflich nicht von ihrem Umfang abhängt." (BGH, Urteil vom 19. September 1979 - V ZR 22/78).

  • OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 79/10

    Nachbarrecht: Ansprüche eines Grundstücksnachbarn bei Abbruch eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Die Rechtsnorm ist schon dann nicht mehr anwendbar, wenn äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört, § 921 2. Hs. BGB (BGH, Urteil vom 26. Februar 1964 - V ZR 59/61 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2010 - 2 U 79/10).

    Hätte es den Altbau der Beklagten nicht gegeben, hätte die Klägerin die Außenmauer des "#s" selbst vor Witterungs- und sonstigen Einflüssen schützen müssen; die vorübergehende Ersparnis des Erfordernisses entsprechender Maßnahmen durch die angrenzende Wand ihres Altbaus kann nicht dazu führen, dass nunmehr die Beklagte diese Maßnahmen auf ihre Kosten durchführen muss (BGH, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09 - Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2010 - 2 U 79/10).

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09

    Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Solche Rechte können sich aus der Gemeinschaftlichkeit einer Grenzeinrichtung ergeben, § 922 BGB (BGH, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09).

    Hätte es den Altbau der Beklagten nicht gegeben, hätte die Klägerin die Außenmauer des "#s" selbst vor Witterungs- und sonstigen Einflüssen schützen müssen; die vorübergehende Ersparnis des Erfordernisses entsprechender Maßnahmen durch die angrenzende Wand ihres Altbaus kann nicht dazu führen, dass nunmehr die Beklagte diese Maßnahmen auf ihre Kosten durchführen muss (BGH, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09 - Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2010 - 2 U 79/10).

  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.07.- - 321 O 101/11, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 29. Juli - verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az 321 O 101/11, die Beklagte zu verurteilen, an sie Euro 403.869,59 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf Euro 67.954,49 seit dem 19. Dezember 2009 und auf weitere Euro 235.000,00 seit dem 7. August 2010 zu zahlen.

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 59/61

    Anbau an Mauer jenseits der Grenze

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Die Rechtsnorm ist schon dann nicht mehr anwendbar, wenn äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört, § 921 2. Hs. BGB (BGH, Urteil vom 26. Februar 1964 - V ZR 59/61 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2010 - 2 U 79/10).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Voraussetzung ist dabei stets, dass sich aus dem - rechtsgeschäftlichen oder tatsächlichen - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger eindeutig sein Bewusstsein vom Bestehen der Forderung ergibt (BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1972 - VII ZR 171/70).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Darüber hinaus bleibt der Bauherr als zunächst Verkehrssicherungspflichtiger zu einem eigenem Eingreifen dann verpflichtet, wenn er Gefahren sieht oder hätte sehen müssen, wenn er Anlass zu Zweifeln hat, ob der oder die von ihm Beauftragten den Gefahren und Sicherungserfordernissen in der gebührenden Weise Rechnung tragen, oder wenn deren Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können (st. Rspr, OLG Hamm, aaO, BGH, Urteil vom 05. November 1992 - III ZR 91/91 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OLG Koblenz, Urteil vom 10. März 2000 - 8 U 796/99).
  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 137/10

    Nachbarrecht: Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Anbringung einer Wärmedämmung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Hätte es den Altbau der Beklagten nicht gegeben, hätte die Klägerin die Außenmauer des "#s" selbst vor Witterungs- und sonstigen Einflüssen schützen müssen; die vorübergehende Ersparnis des Erfordernisses entsprechender Maßnahmen durch die angrenzende Wand ihres Altbaus kann nicht dazu führen, dass nunmehr die Beklagte diese Maßnahmen auf ihre Kosten durchführen muss (BGH, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 171/09 - Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 137/10 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Dezember 2010 - 2 U 79/10).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 137/08

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Aufrechnungserklärung in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise kann die Sachdienlichkeit im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 137/08).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09

    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB;

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2014 - 9 U 121/13
    Allein aus dem Vorhandensein von behaupteten Schäden kann eine Sorgfaltswidrigkeit der Beklagten bei der Durchführung Arbeiten nicht gefolgert werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2010 - 19 U 13/09).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 178/80
  • OLG Frankfurt, 29.03.2010 - 4 U 29/10

    Nachbarrecht: Abriss eines Hauses; Anspruch auf Ersatz notwendiger Kosten zum

  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

  • OLG Koblenz, 10.03.2000 - 8 U 796/99

    Verkehrssicherungspflicht beim Bau eines Golfplatzes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht