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   OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50303
OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09 (https://dejure.org/2012,50303)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 Wx 64/09 (https://dejure.org/2012,50303)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. November 2012 - 2 Wx 64/09 (https://dejure.org/2012,50303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 10 WoEigG, § 22 WoEigG
    Wohnungseigentum: Recht der Wohnungseigentümer zum Aus- und Umbau ihres Wohnungseigentumsrechts "nach ihren Wünschen"; unzumutbare Benachteiligung durch Ausbau des Spitzbodens; Wiederholung der Beweisaufnahme beim Richterwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des Rechts der Wohnungseigentümer zum Ausbau eines Spitzbodens zu Wohnzwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10; WEG § 22
    Zulässigkeit des Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken durch einen Wohnungseigentümer; Wiederholung der Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbaurecht des Eigentümers umfasst auch den Spitzboden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09
    Allerdings dürfen Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, zu denen also die Parteien auch keine Stellung nehmen konnten, nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGH, NJW 1991, 36; BGH, NJW-RR 1997, 506; BGH, NJW-RR 1994, 1537).

    Haben so z.B. an einer Zeugenvernehmung nicht alle erkennenden Richter teilgenommen, so darf bei der Beweiswürdigung der persönliche Eindruck des Zeugen nur berücksichtigt werden, wenn er in den Akten festgehalten worden ist und die Parteien Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen (BGH, NJW 1991, 36).

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09
    Dem entsprechend führt ein Richterwechsel nach Durchführung einer Beweisaufnahme nicht dazu, dass grundsätzlich die Beweisaufnahme zu wiederholen ist (BGH, NJW-RR 1997, 506).

    Allerdings dürfen Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, zu denen also die Parteien auch keine Stellung nehmen konnten, nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGH, NJW 1991, 36; BGH, NJW-RR 1997, 506; BGH, NJW-RR 1994, 1537).

  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93

    Bestimmtheit für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit - Kriterien für

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09
    Allerdings dürfen Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, zu denen also die Parteien auch keine Stellung nehmen konnten, nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGH, NJW 1991, 36; BGH, NJW-RR 1997, 506; BGH, NJW-RR 1994, 1537).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09
    Es darf lediglich fragen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze bzw. feststehende Erfahrungsgesetze verstößt und schließlich ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. statt aller BayObLG, FamRZ 1997, 902, 903).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09
    Frühere Beweisaufnahmen können beim Zeugenbeweis durch Auswertung der Vernehmungsprotokolle verwertet werden, wenn die Parteien sich hierzu erklären konnten (BGH, NJW 1997, 1586; Münch-Komm/Heinrich, ZPO, 3. Aufl., § 355, Rn. 6; Musielak/Stadler, ZPO, 6. Aufl., § 355, Rn 1; kritisch Stein/Jonas/Berger, ZPO, 22. Aufl., § 355, Rn 11, 12).
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