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   OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02   

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https://dejure.org/2002,7705
OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02 (https://dejure.org/2002,7705)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2002 - 2 Wx 59/02 (https://dejure.org/2002,7705)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2002 - 2 Wx 59/02 (https://dejure.org/2002,7705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angelegenheit im Sinne des § 43 WEG; Zu Unrecht erfolgte Verweisung einer Sache an das für den Wohnsitz der Antragsgegnerin zuständige allgemeine Prozessgericht; Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Schadensersatz wegen Beschädigung von ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; GVG § ... 17 a Abs. 4 S. 3; ; FGG § 12; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 2213; ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 46 Abs. 1; ; WEG § 47 S. 1; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; KostO § 31 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 26. September 2002 (Az.: V ZB 24/02) ausgeführt, dass der Zuständigkeitsregelung in § 43 Abs. 1 WEG das Bestreben des Gesetzgebers zugrundeliege, Streitfälle innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft in möglichst weitgehendem Umfang dem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu unterstellen.
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 150/97

    Verweisung eines Verfahrens vom Wohnungseigentumsgericht an das Streitgericht

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft, weil der Beschluss des Amtsgerichts, das Verfahren entsprechend §§ 46 Abs. 1 WEG, 17 a GVG an das Prozessgericht abzugeben (vgl. BGHZ 130, 159, 162 ff.), eine abschließende Entscheidung darstellt, die analog § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG gegen die bestätigende Entscheidung des Beschwerdgerichts die sofortige weitere Beschwerde gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 S. 1 WEG, 27, 29 FGG eröffnet (BayObLG NJW-RR 1996, 334; 1999, 11; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 46 WEG Rn 12, 10).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft, weil der Beschluss des Amtsgerichts, das Verfahren entsprechend §§ 46 Abs. 1 WEG, 17 a GVG an das Prozessgericht abzugeben (vgl. BGHZ 130, 159, 162 ff.), eine abschließende Entscheidung darstellt, die analog § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG gegen die bestätigende Entscheidung des Beschwerdgerichts die sofortige weitere Beschwerde gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 S. 1 WEG, 27, 29 FGG eröffnet (BayObLG NJW-RR 1996, 334; 1999, 11; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 46 WEG Rn 12, 10).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 92/95

    Rücktritt eines Vormerkungsberechtigten vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft, weil der Beschluss des Amtsgerichts, das Verfahren entsprechend §§ 46 Abs. 1 WEG, 17 a GVG an das Prozessgericht abzugeben (vgl. BGHZ 130, 159, 162 ff.), eine abschließende Entscheidung darstellt, die analog § 17 a Abs. 4 S. 3 GVG gegen die bestätigende Entscheidung des Beschwerdgerichts die sofortige weitere Beschwerde gem. §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 S. 1 WEG, 27, 29 FGG eröffnet (BayObLG NJW-RR 1996, 334; 1999, 11; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 46 WEG Rn 12, 10).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

    Deshalb ist ein Schadensersatzanspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner nicht mangels ausreichenden inneren Zusammenhangs mit einer wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit auszuschließen (vgl. im übrigen BayObLG ZMR 1999, 119; OLG Karlsruhe ZMR 1988, 269; KG NJW-RR 1994, 85; Staudinger/Wenzel § 43 WEG Rn. 13 sowie BAG ZIT 2003, 1617 und OLG Hamburg ZMR 2003, 134).
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