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   OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16   

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https://dejure.org/2018,28928
OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16 (https://dejure.org/2018,28928)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2018 - 6 U 40/16 (https://dejure.org/2018,28928)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2018 - 6 U 40/16 (https://dejure.org/2018,28928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 29 CMR, Art 32 Abs 1 S 2 CMR
    Internationaler Straßengüterverkehr: Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Verkehrsunfall; Umfang der sekundären Darlegungslast; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04

    Leichtfertiges Handeln bei Einnicken des Fahrers am Steuer; Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16
    Grundsätzlich trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für ein qualifiziertes Verschulden im Sinne von Art. 29 CMR (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 17).

    Die Regeln des Anscheinsbeweises sind für den Nachweis des qualifizierten Verschuldens insoweit nicht anwendbar, als es sich dabei um individuelle Vorgänge wie etwa im Straßenverkehr um das Überfahren einer roten Ampel oder auch um das "Einnicken" am Steuer handelt (vgl. BGH TranspR 2007, 361, zitiert nach juris, Tz. 20).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 138/06

    Zur Entschädigungshöhe des Frachtführers nach CMR bei Beschädigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16
    Bei einem Verkehrsunfall wird der Anspruchsgegner seiner sekundären Darlegungslast im Zweifel aber dadurch gerecht, wenn der Verkehrsunfall bezeichnet und näher geschildert wird (vgl. OLGR Düsseldorf 2007, 551, zitiert nach juris, Tz. 26), insbesondere wenn der Name des Fahrers, die Tagebuchnummer der Polizei und der Unfallhergang mitgeteilt wird (OLGR Stuttgart 2001, 423, zitiert nach juris, Tz. 31).
  • OLG Hamburg, 07.11.1974 - 6 U 157/73
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16
    Soweit sich die Klägerinnen auf die Entscheidung des Senats vom 7.11.1974 (VersR 1975, 801) berufen, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass es dort um die Sorgfaltspflicht des Schiffsführers ging (und nicht um ein Organisationsverschulden der Disposition).
  • LG Hamburg, 29.01.2016 - 415 HKO 128/14

    Transportrecht: Schadensersatz aus Transportschaden; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2018 - 6 U 40/16
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29.1.2016, Geschäfts-Nr. 415 HKO 128/14, durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
  • OLG Nürnberg, 24.03.2021 - 12 U 1833/18

    Schadensersatz wegen behaupteten Verlusts von Transportgut

    Bei einem Verkehrsunfall wird der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast etwa dadurch gerecht, wenn der Verkehrsunfall bezeichnet und näher geschildert wird, insbesondere wenn der Name des Fahrers, die Tagebuchnummer der Polizei und der Unfallhergang mitgeteilt wird (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2018, 301, Rn. 4 bei juris).
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