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   OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8614
OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 4 UWG, § 242 BGB
    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Die Androhung einer Abmahnung erfolgt rechtsmissbräuchlich, wenn damit eine geschäftliche Kooperation erzwungen werden soll

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbrauch bei "Abkaufenlassen" des Antragsrechts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erzwingen einer Geschäftsbeziehung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unter Druck setzen des Wettbewerbers stellt Rechtsmissbrauch dar

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Dreiste Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Aussage "Zusammenarbeit oder Abmahnung” ist rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch kann auch darin liegen, dass sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt (OLG München, GRUR-RR 2012, 169, 171; OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1162 Rn. 29; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141 - Sortenreinheit).
  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

    Dieser Interessenwahrnehmung läuft es zuwider, wenn ein Mitbewerber seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 7. Juli 2010 - 5 U 16/10, juris, Tz. 29; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141 f. - Sortenreinheit; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 13 Rz. 57 a. E.; Köhler in: Köhler/Bornkamm , UWG, 29. Aufl. 2011, § 8 UWG Rz. 4.23).
  • OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13

    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem

    Die von dem Beklagten herangezogene Fallkonstellation der Geltendmachung von Ansprüchen mit dem Ziel, sich diese abkaufen zu lassen (vgl. Hans. OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, Urteil v. 7.7.2010, Az. 5 U 16/10; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG München GRUR-RR 2012, 169) ist mit der vorliegenden Sachlage nicht vergleichbar.
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
    (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2010, 5 U 16/10; Büscher in: Fezer, Lauterkeitsrechts, § 8, Rn 312; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 8 Rn, 4.10; Fritzsche in Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, § 8 UWG, Rn 453).
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