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   OLG Hamburg, 07.08.1987 - 14 U 136/86   

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https://dejure.org/1987,2696
OLG Hamburg, 07.08.1987 - 14 U 136/86 (https://dejure.org/1987,2696)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.1987 - 14 U 136/86 (https://dejure.org/1987,2696)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 1987 - 14 U 136/86 (https://dejure.org/1987,2696)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Gelingt dem Fzg-Führer der Nachweis eines verkehrsgerechten Verhaltens nicht, dann haftet er aus vermutetem Verschulden auch für immateriellen Ersatz

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 7, 9, 11, 18 StVG; § 254 BGB; § 3 Nr. 1, 2 PflVG
    Der Fahrzeugführer haftet auch auf immateriellen Ersatz bei fehlendem Unabwendbarkeitsbeweis aus vermutetem Verschulden gem. § 18 StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten stationärer Behandlung; Konsultation einer ärztlichen Kapazität; Reise ins Ausland; Erstattungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Kindes; Umfang der zu ersetzenden Heilungskosten

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 105
  • VersR 1988, 858
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.1990 - 5 Ss OWi 151/90

    Definition des Überholens

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Rechtssicherheit kann ein derartiges Fahrverhalten nicht zugelassen werden (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Schleswig VRS 60, 306; OLG Hamburg NZV 1988, 105; Senatsbeschluß vom 28. Februar 1985 - 5 Ss (OWi) 65/85 - 50/85 I; Jagusch/Hentschel, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 12 U 60/09

    Arzthaftung: Hirnschädigung eines Neugeborenen infolge Sauerstoffunterversorgung

    Bei Abwägung der vorgenannten Umstände sind die Kosten für die Therapie im Ausland in Höhe von 2.130,56 EUR daher als erstattungsfähig anzusehen (vgl. auch OLG Hamburg, VersR 1988, 858).
  • OLG Braunschweig, 07.03.1994 - 3 U 165/93

    Zur Bewertung des Sorgfaltsmaßstabs eines achtjährigen Kindes das mit einem

    Bei Kindern als Radfahrern ist der Eigenverantwortungsanteil geringer als bei Erwachsenen in vergleichbaren Situationen zu gewichten, die Frage nach einem Mitverschulden ist verkehrskonform auszurichten (vgl. OLG Hamburg VRS 75, 274 m. BGH NA-Beschluß vom 07.06.1988), Das unachtsame Verhalten des Klägers ist kindtypisch.
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