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   OLG Hamburg, 07.10.2008 - 2 Ws 149/08   

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https://dejure.org/2008,21742
OLG Hamburg, 07.10.2008 - 2 Ws 149/08 (https://dejure.org/2008,21742)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2008 - 2 Ws 149/08 (https://dejure.org/2008,21742)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 2 Ws 149/08 (https://dejure.org/2008,21742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 109, 58, 57 JGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Nachtragsentscheidungen einer angeordneten Vorbewährung im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG); Befinden über die sachliche Zuständigkeit für zu treffende Entscheidungen über die Auswahl und Bestellung eines Bewährungshelfers im Rahmen ...

  • Judicialis

    JGG § 57 Abs. 1 S. 1; ; JGG § 57 Abs. 1 S. 2 1. Hs.; ; JGG § 58 Abs. 3; ; JGG § 58 Abs. 3 S. 1; ; JGG § 109 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 451
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 30.12.1994 - 3 Ws 875/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2008 - 2 Ws 149/08
    Nach zutreffender überwiegender Auffassung gilt diese Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für die vorbehaltene Entscheidung über die Vollstreckungsaussetzung einer Jugendstrafe auch dann, wenn der Vorbehalt - die so genannte Vorbewährung - erstmals im Berufungsurteil angeordnet worden ist (OLG Frankfurt in NStZ-RR 1996, 252; KG, Beschl. v. 30. August 1999, Az.: 1 AR 637/99; Eisenberg, JGG, 11. Aufl., § 57 Rdn. 14; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 57 Rdn. 8).
  • KG, 30.08.1999 - 1 AR 637/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2008 - 2 Ws 149/08
    Nach zutreffender überwiegender Auffassung gilt diese Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges für die vorbehaltene Entscheidung über die Vollstreckungsaussetzung einer Jugendstrafe auch dann, wenn der Vorbehalt - die so genannte Vorbewährung - erstmals im Berufungsurteil angeordnet worden ist (OLG Frankfurt in NStZ-RR 1996, 252; KG, Beschl. v. 30. August 1999, Az.: 1 AR 637/99; Eisenberg, JGG, 11. Aufl., § 57 Rdn. 14; Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 57 Rdn. 8).
  • OLG Hamburg, 25.02.2013 - 2 Ws 19/13

    Jugendstrafverfahren: Nachträgliche Entscheidung über die vorbehaltene Aussetzung

    Vor diesem Hintergrund gewann auch die fehlende Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer besonderes Gewicht, dies umso mehr, als der Verurteilte in dem Urteil vom 14. Februar 2012 ausdrücklich auf die Bedeutung solcher zur Vermeidung künftiger Straftaten unverzichtbaren Zusammenarbeit und der anderenfalls drohenden sofortigen Anordnung der Strafvollstreckung hingewiesen worden war (zur Zulässigkeit einer solchen Weisung entgegen den Zweifeln der Verteidigung Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2008 - Az.: 2 Ws 149/08 -, NStZ 2009, 451).
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