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   OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07   

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OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,27074)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,27074)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 1 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,27074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsverfahren hinsichtlich einer Ausschreibung für die Auftragsvergabe für Schuldnerleistungen und Insolvenzberatungsleistungen; Unterfallen von Dienstleistungskonzessionen unter das Vergaberecht; Einordnung der Vergabe von Beratungsleistungen als ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistung oder Dienstleistungskonzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Des weiteren ist für die Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Dienstleistungskonzession darauf abzustellen, ob der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt, d.h. der Konzessionär muss das wirtschaftliche Risiko der Nutzung tragen (EuGH Parking Brixen (NZBau 2005, 644)); EuGH Urt. Vom 18.07.2007 - Rs. C-82/05 - "Kommission/Italien" in VergabeR 2007, 604 (607 - Tz. 34); OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (528); Zeiss a.a.O., § 99 GWB Rn. 130; Weyand, a.a.O., § 99 GWB Rn. 1162 m.w.Nachw.; Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Auftragnehmer /Konzessionär das Einnahme- und Entgeltrisiko zu tragen hat, ist zu berücksichtigen, ob er kostenträchtige Strukturen (Räume, Geräte, Personal) aufbauen und vorhalten muss, deren Amortisation durch die Vergütung der Einzelaufträge erfolgen müsste (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (529)), ob er exklusiv tätig werden kann oder ob mehrere Anbieter um den Dritten konkurrieren (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650 (651)) und ob die Leistungsverträge die Entgeltzahlung durch den staatlichen Leistungsträger regeln und eine Zahlung durch den individuellen Leistungsempfänger im Regelfall gerade nicht erfolgt (so Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).

    Soweit das OLG Düsseldorf (NZBau 2007, 525) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob die Zur-Verfügung-Stellung von orthopädischem Schuhwerk und deren Bezahlung als Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession anzusehen seien, und damit eine Abgrenzung von Dienstleistung und Dienstleistungskonzession im Gesundheitsbereich durch den EuGH erstrebt, ist der Fall mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 35/04

    Vergabeverfahren bei Auswahlverfahren nach den § 93 ff BSHG

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Auch im deutschen Recht wird der Unterschied zwischen Dienstleistungskonzession und entgeltlichem Vertrag nach § 99 GWB darin gesehen, dass die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem zuvor festgelegten Preis besteht, sondern in dem Recht, die zu erbringende eigene Leistung (kommerziell) zu nutzen oder gegen Entgelt zu verwerten oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650; Zeiss in jurisPK Vergaberecht 2005, § 99 GWB Rn. 120 f.; Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl. 2007, § 99 GWB Rn. 1160).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Auftragnehmer /Konzessionär das Einnahme- und Entgeltrisiko zu tragen hat, ist zu berücksichtigen, ob er kostenträchtige Strukturen (Räume, Geräte, Personal) aufbauen und vorhalten muss, deren Amortisation durch die Vergütung der Einzelaufträge erfolgen müsste (OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (529)), ob er exklusiv tätig werden kann oder ob mehrere Anbieter um den Dritten konkurrieren (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 650 (651)) und ob die Leistungsverträge die Entgeltzahlung durch den staatlichen Leistungsträger regeln und eine Zahlung durch den individuellen Leistungsempfänger im Regelfall gerade nicht erfolgt (so Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).

    Eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof ist nicht erforderlich, da der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (NZBau 2005, 652 und NZBau 2005, 650) nicht abweicht.

  • OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05

    Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Hat ein Unternehmen Interesse an einer Auftragserteilung bekundet, hat der Auftraggeber den dadurch gegebenen Bieterstatus im weiteren Verfahren in der Regel zu beachten (OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 m.w.N.; OLG München VergabeR 2005, 620).

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Es muss also neben demjenigen, der den Auftrag erhalten hat, zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten sein (BGH, NZBau 2005, 290; OLG Düsseldorf, NZBau 2004, 113 und 2005, 535; KG, NZBau 2005, 538; OLG München VergabeR 2005, 620).

    Es ist streitig, ob § 107 Abs. 3 S. 1 GWB der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens entgegenstehen kann, wenn das Nachprüfungsverfahren geführt wird, damit ein bisher unterbliebenes, geregeltes Vergabeverfahren eingeleitet und durchgeführt wird (offen gelassen vom BGH in NZBau 2005, 290).

  • OLG Celle, 30.04.1999 - 13 Verg 1/99

    Antrag auf Nicherteilung des Zuschlages durch die Vergabekammer an Konkurrenten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Voraussetzung für die Feststellungsentscheidung ist, dass sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat (so auch OLG Celle NZBau 2000, 105 ((106); OLG Dresden WVerg 1/00 vom 14.04.2000; Summa in jurisPK Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 30; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl. 2003, § 123 GWB Rn. 11 und 13; Weyand, Vergaberecht, a.a.O., § 123 GWB Rn. 2695).
  • OLG Dresden, 14.04.2000 - WVerg 1/00

    Anfechtungsbefugnis eines Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Voraussetzung für die Feststellungsentscheidung ist, dass sich das Nachprüfungsverfahren erledigt hat (so auch OLG Celle NZBau 2000, 105 ((106); OLG Dresden WVerg 1/00 vom 14.04.2000; Summa in jurisPK Vergaberecht, § 123 GWB Rn. 30; Stickler in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2. Aufl. 2003, § 123 GWB Rn. 11 und 13; Weyand, Vergaberecht, a.a.O., § 123 GWB Rn. 2695).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Des weiteren ist für die Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Dienstleistungskonzession darauf abzustellen, ob der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt, d.h. der Konzessionär muss das wirtschaftliche Risiko der Nutzung tragen (EuGH Parking Brixen (NZBau 2005, 644)); EuGH Urt. Vom 18.07.2007 - Rs. C-82/05 - "Kommission/Italien" in VergabeR 2007, 604 (607 - Tz. 34); OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (528); Zeiss a.a.O., § 99 GWB Rn. 130; Weyand, a.a.O., § 99 GWB Rn. 1162 m.w.Nachw.; Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04

    Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Eine Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof ist nicht erforderlich, da der Senat von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (NZBau 2005, 652 und NZBau 2005, 650) nicht abweicht.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2007 - 1 Verg 4/07
    Des weiteren ist für die Abgrenzung zwischen Dienstleistung und Dienstleistungskonzession darauf abzustellen, ob der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt, d.h. der Konzessionär muss das wirtschaftliche Risiko der Nutzung tragen (EuGH Parking Brixen (NZBau 2005, 644)); EuGH Urt. Vom 18.07.2007 - Rs. C-82/05 - "Kommission/Italien" in VergabeR 2007, 604 (607 - Tz. 34); OLG Düsseldorf NZBau 2007, 525 (528); Zeiss a.a.O., § 99 GWB Rn. 130; Weyand, a.a.O., § 99 GWB Rn. 1162 m.w.Nachw.; Dörr, Vergaberechtliche Einbindung der Wohlfahrtspflege, RdJB 2002, 349 (364)).
  • KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

    Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

  • EuGH, 14.09.2006 - C-82/05

    Kommission / Griechenland

  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

    Die von der Antragstellerin angeführten Entscheidungen des OLG Celle (Beschluss vom 24.5.2007 - 13 Verg 4/07) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 26.10.2005 - 1 Verg 4/07) betrafen andere Fallgestaltungen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

    Aus dieser grundsätzlichen Ausgestaltung der Leistungserbringung folgt ein Vorrang des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses und damit ein Verbot der Durchführung von Vergabeverfahren (so auch im Ergebnis BVerwG Urteil vom 13.05.2004, 3 C 2/04, Rn. 22 ff., juris, zu Exklusivverträgen für ambulante Pflegedienste; LSG NRW Beschluss vom 26.01.2022, L 9 SO 12/22 B ER, Rn. 17 ff., juris, zu §§ 123 ff. SGB IX; Bayerischer VGH Beschluss vom 06.12.2021, 12 CE 21.2846, Rn. 1 ff., juris, zu §§ 13, 13a, 77 ff. SGB VIII; OVG NRW Beschlüsse vom 27.09.2004, 12 B 1390/04, Rn. 4 ff., juris, zu §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz ; und vom 18.03.2005, 12 B 1931/04, Rn. 2 ff., juris, zu §§ 31, 77 ff. SGB VIII; OVG Berlin Beschluss vom 04.04.2005, 6 S 415.04, Rn. 18 ff., juris, zu §§ 27 ff. 35a, 41, 75 ff. SGB VIII; VG Darmstadt Beschluss vom 29.02.2016, 5 L 652/15.DA, Rn. 50 ff., juris, zu §§ 77 ff. SGB VIII; Krohn in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: 11/2020, § 75 Rn. 37 ff.; Streichsbier in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Auflage 2020, § 75 Rn. 18 ff.; ders. in Grube/Wahrendorf/Flint, 7. Auflage 2020, SGB IX, § 123 Rn. 16 ff.; Mußgnug in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 130 GWB Rn. 27; Glahs/Rafii, SRa 2016, 169, 175 ff.; Sen, SRa 2017, 90; Bieback NZS 2007, 505, 508; Welti, SGb 2009, 330, 335 f.; a.A. OLG Hamburg Beschluss vom 07.12.2007, 1 Verg 4/07, Rn. 39 ff., juris, zu §§ 75 ff. SGB XII a.F.; Kingreen, VSSR 2006, 379, 381 ff.; Luthe, ZfF 2015, 80, 81 f.; Ziegler, ASR 2009, 208, 211 f.).
  • LG Saarbrücken, 06.11.2014 - 3 O 260/11

    Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Nichtigkeit bei kollusivem Zusammenwirken

    Auch eine analoge Anwendung des § 13 S. 6 VGV a.F. auf die Fälle der de-facto-Vergabe scheidet aus (OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 03.12.2003, (VII-) Verg 37/03, Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris- Rn. 28 ff.; Brandenburgisches OLG, Vergabesenat, Beschluss vom 22.04.2010, Verg W 5/10, 1. Leitsatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 38 ff.; KG Berlin, Vergabesenat, Beschluss vom 11.11.2004, 2 Verg 16/04, 1. Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 36; Hanseatisches OLG Hamburg, Vergabesenat, Beschluss vom 07.12.2007 1 Verg 4/07, 4. Orientierungssatz, zitiert nach Juris und Juris-Rn. 47: Anwendung nur für den Fall, dass zumindest ein weiterer Interessent in Erscheinung getreten ist; zur früheren Rechtslage auch Weyand, Vergaberecht, 3. Auflage, Teil 1, GWB, Rn. 2793; Kriener in Müller-Wrede (Hrsg.) GWB-Vergaberecht, § 101 b Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2015 - Verg 38/14

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 ff.

    Diese Auffassung wird durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 07.12.2007 "Schuldnerberatungsstellen", 1 Verg 4/07, juris, Rn. 36ff) geteilt.
  • OLG Brandenburg, 22.04.2010 - Verg W 5/10

    Vergaberecht: Nichtigkeit einer de-facto-Vergabe in einem Altfall

    So handelt es sich bei den zitierten Entscheidungen etwa um Fälle, in denen ein Offenes Verfahren vorausgegangen ist und der zunächst geschlossene Vertrag später aufgehoben und mit einem anderen Bieter neu geschlossen worden ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 15. März 2007, 1 Verg 14 /06), in denen mehrere Angebote eingeholt wurden (OLG München Beschluss vom 07.06.2005, Verg 4/05), Tests der angebotenen Leistungen stattgefunden haben und eine Einladung mehrerer Anbieter zu Besprechungen erfolgt ist (OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006, 13 Verg 3/06), eine konkrete aktive Interessenbekundung in Bezug auf künftige Dienstleistungsaufträge bei Angeboten anderer Bieter vorlag (OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2007, 1 Verg 5/06 und vom 7. Dezember 2007, 1 Verg 4/07), ein Ausschreibungsverfahren aufgehoben und anschließend mit nur einem von mehreren Bietern verhandelt wurde (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2005, VII Verg 88/04) oder ein Architektenwettbewerb der Auftragserteilung vorausgegangen und der nicht informierte Antragsteller Preisträger war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009, VII-Verg 39/09).
  • OLG Schleswig, 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Ableitung eines offenbaren Mißverhältnisses im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

    Bei den Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB handelt es sich um Kosten des Beschwerdeverfahrens (1 Verg 4/07), über die gemäß § 128 GWB einheitlich im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu befinden ist.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - Verg W 15/11

    Auftragswert täglich neu vergebener Postdienstleistungen

    Zwar wurde es in der Rechtsprechung zum Teil für eine analoge Anwendung des § 13 Satz 6 VgV a.F. für ausreichend gehalten, wenn in Bezug auf eine bestimmte Beschaffung ein weiterer Interessent gegenüber dem Auftraggeber - nicht notwendig durch Einreichen eines Angebotes - ein Interesse am Auftrag angezeigt hat (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535 ; OLG München VergabeR 2005, 620; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007 - 1 Verg 5/06; und Beschluss vom 07.12.2007 - 1 Verg 4/07, jeweils zitiert nach juris).
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