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   OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10   

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https://dejure.org/2010,1281
OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10 (https://dejure.org/2010,1281)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2010 - 5 W 5/10 (https://dejure.org/2010,1281)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 5 W 5/10 (https://dejure.org/2010,1281)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de

    §§ 19a, 97 Abs. 1 UrhG
    Verstoß gegen Urheberrecht auch dann, wenn Karte nur direkt über Link-Eingabe aufrufbar ist

  • openjur.de

    § 19a UrhG; § 91a ZPO

  • Justiz Hamburg

    Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt, URL-Adresse

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht mit der Homepage verlinkten Kartenausschnitts

  • webshoprecht.de

    Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht mit der Homepage verlinkten Kartenausschnitts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Zugang eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts durch die Möglichkeit des Aufrufs mittels Eingabe der URL durch jedermann im Internet; Abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL gem. 19a Urhebergesetz (UrhG) als Eröffnung des ...

  • rechtambild.de

    Nicht mit der Homepage verlinkter Kartenausschnitt

  • info-it-recht.de

    Wenn ein Kartenausschnitt zu keinem Zeitpunkt mit der Homepage des Verletzers verlinkt war, sondern nur durch Eingabe der URL erreichbar war, ist dies dennoch eine abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL i. S. d. § 19a UrhG (öffentliche ...

  • streifler.de

    Kartenausschnitt ohne Verlinkung mit der Homepage

  • prewest.de PDF, S. 98

    § 19a UrhG; § 91a ZPO
    Wettbewerb: Urheberrecht; Kartenausschnitt-Nutzung im Internet; fremde Kartografie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 19a
    Begriff des Öffentlichzugänglichmachens eines Kartenausschnitts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch einen nicht verlinkten Kartenausschnitt, der nur durch Direkteingabe des Links aufrufbar ist

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Kartenausschnitts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Eingabe der URL für Rechtswidrigkeit eines Stadtplan-Kartenausschnitts ausreichend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erreichbarkeit nur über URL für urheberrechtswidrige Veröffentlichung von Online-Stadtplan ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Kartenausschnitts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 425 (Ls.)
  • MMR 2010, 418
  • K&R 2010, 355
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
    Der Senat hatte in der genannten Entscheidung - einer Beschwerdeentscheidung nach § 91a Abs. 2 ZPO über die Kosten eines Verfügungsverfahrens - zwar in erster Linie das Vorliegen eines Verfügungsgrundes verneint, jedoch auch ausgesprochen, dass die Kartografien trotz der Ablage in dem nicht verlinkten Unterordner im Rechtssinne weiterhin öffentlich zugänglich gemacht worden seien ( Rn.9; das gegenteilige Verständnis durch das Landgericht Berlin in seiner in der GRUR-RR 08, 387 veröffentlichten Entscheidung vermag der Senat nicht nachzuvollziehen ).

    Eine bestimmte Wahrscheinlichkeit, dass ein tatsächlicher Zugriff realistisch ist, wird nicht verlangt und kann entgegen der Auffassung des LG Berlin ( GRUR-RR 2008, 387 ) auch nicht aus § 15 Abs. 3 UrhG gefolgert werden.

  • OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06

    Urheberrecht: Anspruchsverfolgung im Eilverfahren wegen Rechtsverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
    Dies hat das Landgericht mit überzeugender Begründung ausgeführt und sich hierbei zu Recht eine Entscheidung des Senats berufen, die ebenfalls die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitts im Internet betraf ( WRP 2007, 816 ).
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10
    Diese Bestimmung setzt lediglich voraus, dass Dritten der Zugriff auf das betreffende Werk faktisch eröffnet wird ( Senat GRUR-RR 2008, 383 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines

    Soweit das Oberlandesgericht Hamburg (MMR 2010, 418) und das Kammergericht Berlin (ZUM-RD 2010, 595) die abstrakte Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der URL für ein öffentliches Zugänglichmachen i.S. des § 19 a UrhG für ausreichend hielten, beträfen diese Fälle den Regelfall der Adressenermittlung mittels Suchmaschinen.
  • OLG Hamburg, 14.03.2012 - 5 U 87/09

    Rapidshare II

    Diese Rechtsauffassung steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen des Senats in der Entscheidung 5 W 5/10 vom 08.02.2010.
  • OLG Hamburg, 18.06.2020 - 5 U 33/19

    Hacker-Angriff - Urheberrechtsverletzung: Haftung des Internetseiten-Betreibers

    Ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist bereits dann im Internet öffentlich zugänglich gemacht iSd § 19a UrhG, wenn es durch Eingabe einer URL erreichbar ist; eine Verlinkung mit der Homepage des Verletzers ist nicht notwendig (Senat, Beschl. v. 08.02.2010, 5 W 5/10, NJOZ 2010, 2111).
  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Letzteres schließt nach dieser Rechtsprechung die Dringlichkeit aus, also den Anordnungsgrund im Sinne von § 935 ZPO, nicht jedoch den Tatbestand des § 19a UrhG (so jüngst noch einmal klarstellend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 5 W 5/10 -, juris).
  • LG Köln, 22.04.2013 - 28 O 575/10

    Zugänglichmachen von konkreten Kartenausschnitten über das Internet für die

    Dabei schließt sich die Kammer der von dem Oberlandesgericht Hamburg (04.08.2008 - 5 U 124/07, juris RN 30 ff betreffend die Frage der Wiederholungsgefahr; 08.02.2010 - 5 W 5/10, juris RN 2 f zu § 19 a UrhG) als auch dem Landgericht Berlin (30.03.2010 - 15 O 341/09, ZUM 2010, 609 ff) vertretenen Auffassung an, dass derjenige, der von einer bestimmten, von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung Kenntnis hat und der sich zur Unterlassung weiterer Verletzungen verpflichtet hat, sich nicht darauf beschränken darf, nur den unmittelbarsten, üblichsten, nicht aber auch den direkten Weg zur unerlaubten Nutzung des geschützten Werkes zu beseitigen.
  • OLG Hamburg, 20.12.2021 - 5 W 37/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bemessung des Streitwerts

    Es ergibt sich auch aus dem vom Klägervertreter in Bezug genommenen Beschluss des Senats vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10, nichts anderes.
  • LG Düsseldorf, 14.09.2010 - 4a O 112/10

    Dreifach neigungsverstellbare Kopfstütze

    Denn solange die Internetseiten nicht restlos entfernt sind, bleiben sie bei Eingabe entsprechender Begriffe in Suchmaschinen - was die Verfügungsklägerin in ihrer Replik gezeigt hat - ohne Weiteres erreichbar (so auch LG Berlin, Beschluss vom 10.12.2001, Az. 16 O 69/01; LG Hamburg, Beschluss v. 28.03.2003, Az. 315 O 569/02; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 08.02.2010, Az. 5 W 5/10).
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