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   OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08   

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https://dejure.org/2009,13638
OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08 (https://dejure.org/2009,13638)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - 5 U 13/08 (https://dejure.org/2009,13638)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - 5 U 13/08 (https://dejure.org/2009,13638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei anschließendem Abschluss eines entgeltlichen Vertrages

  • webshoprecht.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit eines Gratis-SMS-Angebots ohne Hinweis auf den Abschluss eines Dauervertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Werbung für Gratis-SMS

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO, 4, 6 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Grundregel der Anknüpfung an den Erfolgsort - Internetdelikte - Unlauterer Wettbewerb und den freien Wettbewerb einschränkendes Verhalten - Verweisung auf Art. 4 Rom II-VO bei Verletzung der Interessen eines einzigen Wettbewerbers - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5
    Irreführung durch Werbung für Gratis-SMS

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratis SMS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5 Abs. 2 a.F., 8 Abs. 3 UWG
    Der kleine Unterschied zwischen Abo-Falle und rechtmäßigem Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Eine Täuschung war auch dann anzunehmen, wenn der Unternehmer es von vornherein darauf angelegt hatte, Kunden über das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages zu täuschen oder sie mittels Irreführung zum Vertragsschluss veranlasst hatte und er durch Geltendmachung der Vertragsansprüche die Früchte seines unlauteren Handelns zu ziehen beabsichtigte (BGH GRUR 2001, 1178 - Gewinnzertifikat; BGH GRUR 1998 415, 416 - Wirtschaftsregister).

    Ebenso wenig ist aus diesen Gründen nach Auffassung des Senates in dem Vorgehen der Beklagten die systematische Verwirklichung eines von Beginn an gefassten Gesamtplanes zur Irreführung zu sehen (BGH GRUR 2001, 1178 - Gewinnzertifikat; BGH GRUR 1995, 358 - Folgeaufträge II).

  • LG Hamburg, 14.12.2007 - 406 O 214/07

    Wettbewerbsverstoß: Täuschung über das Zustandekommen von Verträgen bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 14. Dezember 2007 (Az.: 406 O 214/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg - Geschäfts-Nr.: 406 O 214/07 - vom 14.12.2007 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Schließlich besteht eine rechtliche Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH für die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch das von ihm vertretene Unternehmen zu sorgen (BGH GRUR 64, 88, 89 - Verona-Gerät).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Die persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer GmbH setzt voraus, dass er die Rechtsverletzung selbst begangen oder hiervon zumindest Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu unterbinden (BGH GRUR 05, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; BGH GRUR 86, 248, 251 - Sporthosen).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Die persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters einer GmbH setzt voraus, dass er die Rechtsverletzung selbst begangen oder hiervon zumindest Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu unterbinden (BGH GRUR 05, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft; BGH GRUR 86, 248, 251 - Sporthosen).
  • LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08

    Haftung des Abmahnenden bei unberechtigter Abmahnung wegen einer angeblichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Denn bei ...de kam es zu einem Vertragsschluss entsprechend Ziff. 2 der AGB der Beklagten zu 1) erst nach Übermittlung einer Registrierungsbestätigung an den Kunden, sodass durch das Absenden der Registrierung in rechtlicher Hinsicht erst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages nach § 145 BGB gelegen hat (so auch Ellenbogen/Saerbeck, Kunde wider Willen - Vertragsfallen im Internet, abgedr. in CR 2009, 131 ff. m.w.N. im Freischalten der Homepage im Internet liegt nach h.M. noch kein Angebot, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum ).
  • BGH, 26.01.1995 - I ZR 39/93

    Folgeverträge II - Täuschung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Ebenso wenig ist aus diesen Gründen nach Auffassung des Senates in dem Vorgehen der Beklagten die systematische Verwirklichung eines von Beginn an gefassten Gesamtplanes zur Irreführung zu sehen (BGH GRUR 2001, 1178 - Gewinnzertifikat; BGH GRUR 1995, 358 - Folgeaufträge II).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    gg) Der Senat setzt sich mit seiner Auffassung im vorliegenden Fall auch nicht zu den vom Kläger mit Schriftsatz vom 24.03.2009 eingereichten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt /Main (Anl. K 36 = Urt. v. 4.12.2008 - 6 U 186/07 und Anl. K 38 = Urt. v. 04.12.2008 - 6 U 187/07) in Widerspruch.
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Es ist somit auf einen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegen bringt (BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
    Dabei ist die Begründung der Zuständigkeit nicht davon abhängig, dass eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist (BGH GRUR 2005, 431 - Hotel Maritime).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 187/07

    Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

  • OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des

    Dies folgt aber aus der bereits angesprochenen Regelung des § 8 InsO, da im Bereich der InsO bei etwaigen Bekanntgabemängeln § 189 ZPO entsprechend angewendet wird (vgl. LG München I, BeckRS 2009, 26244).
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