Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Irreführende Werbung auf der Rückseite einer Zeitschrift
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Rexona
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; UWG § 3; BGB § 242; ZPO § 93
Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung auf einer Rückseite einer Jugendzeitschrift die optisch ähnlich und verwechselbar mit der Vorderseite der Zeitschrift gestaltet wurde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens ; Voraussetzung für die Feststellung der Schadenersatzverpflichtung ; Erwartung eines zukünftigen Schadens; Anforderungen an die Schadenswahrscheinlichkeit; Auskunftspflicht; Rücksendung des Empfangsbekenntnisses ; ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.06.2002 - 407 O 57/02
- OLG Hamburg, 08.05.2003 - 5 U 175/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 785 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 196
- GRUR-RR 2004, 46
- afp 2004, 126
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
Zum Auskunftsanspruch könne der Kläger nicht auf die im Internet kostenfrei zugänglichen J-Zahlen verwiesen werden, zumal die Werte nicht unzweifelhaft seien und es dem Kläger nicht zuzumuten sei, sich in einem Betragsverfahren einem Bestreiten ausgesetzt zu sehen (OLG Hamburg v. 08.05.2003 - 5 U 175/02, NJW-RR 2004, 196).Dabei geht der Senat zwar - anders als das OLG Hamburg in der zitierten älteren Entscheidung (OLG Hamburg v. 08.05.2003 - 5 U 175/02, NJW-RR 2004, 196, 199), bei der es wohl auch um nicht frei abrufbare Angaben ging - nicht generell davon aus, dass die im Internet veröffentlichten und frei abrufbaren Zahlen der J unzuverlässig sind.
- KG, 30.06.2006 - 5 U 127/05
Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet
Die Antragsgegnerin macht auch ihr eigenes Produkt - ihre "Internet-Zeitung" - für Leser interessanter, die Werbeanzeigen eher langweiligen als - scheinbar oder tatsächlich - journalistisch unabhängig gestaltete Beiträge (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 46; OLG Hamm, GRUR 1979, 168, 169).Unlauter ist es insbesondere, Anzeigen in Stil und Aufmachung von Reportagen oder redaktionellen Beiträgen zu bringen, ohne den Anzeigencharakter deutlich zu machen (BGH, GRUR 1968, 382 - Favorit I; a.a.0., Getarnte Werbung I, S. 835; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 46, 48).
- OLG Hamburg, 07.02.2007 - 5 U 140/06
Einstweilige Verfügung wegen irreführender Werbung: Verfügungsgrund bei längerer …
Denn maßgebend für die Beurteilung einer Werbeaussage nach § 5 UWG ist, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund des Gesamteindrucks der Werbung versteht (BGH GRUR 2003, 361, 362 - Sparvorwahl; BGH GRUR 2002, 715, 716 Scanner-Werbung; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 46, 47 - Rexona). - LG Berlin, 17.10.2006 - 102 O 72/06 Abzustellen ist dabei auf ein situationsadäquates Ausmaß an Aufmerksamkeit des Lesers bei der Betrachtung der jeweiligen Veröffentlichung, da mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers auszugehen ist, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt (vgl. auch OLG Hamburg, NJW-RR 2004, 196, 197 m.w.N.).
Da sich ein Presseerzeugnis auf seiner Titelseite selbst präsentiert, rechnet der Verkehr an dieser Stelle weniger mit versteckten Werbebotschaften und steht diesen, jedenfalls im Hinblick auf Fremdwerbung, umso mehr unkritisch gegenüber (so OLG Hamburg, NJW-RR 2004, 196, 198).
- LG Hamburg, 25.01.2005 - 312 O 948/04
Wettbewerbsverstoß: Verneinung von Schleichwerbung und "übertriebenem …
Der inhaltliche Gehalt dieser Ankündigungen reicht aber bereits nicht, um als redaktionelle Bewertung oder "objektive Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion" aufgefasst zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 2004, 196, 198 - Rexona).