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   OLG Hamburg, 08.10.2009 - 1 Kart-U 1/09, 1 Kart U 1/09   

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https://dejure.org/2009,8655
OLG Hamburg, 08.10.2009 - 1 Kart-U 1/09, 1 Kart U 1/09 (https://dejure.org/2009,8655)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2009 - 1 Kart-U 1/09, 1 Kart U 1/09 (https://dejure.org/2009,8655)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 1 Kart-U 1/09, 1 Kart U 1/09 (https://dejure.org/2009,8655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostensicherheit: Pflicht zur Stellung durch eine in den USA ansässige Kapitalgesellschaft mit einer in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung einer über eine inländische Tochtergesellschaft verfügende - in Kalifornien/USA ansässige - Kapitalgesellschaft von der Prozesskostensicherheit; Höhe der Prozesskostensicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung einer über eine inländische Tochtergesellschaft verfügende, in Kalifornien/USA ansässige Kapitalgesellschaft von der Prozesskostensicherheit; Höhe der Prozesskostensicherheit

  • rechtsportal.de

    Befreiung einer über eine inländische Tochtergesellschaft verfügende, in Kalifornien/USA ansässige Kapitalgesellschaft von der Prozesskostensicherheit; Höhe der Prozesskostensicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO §§ 110, 112, 308, 708, 711, 929
    Keine Befreiung einer kalifornischen Corporation mit inländischer Tochtergesellschaft von der Leistung einer Prozesskostensicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 348 (Ls.)
  • NZG 2010, 319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2009 - 1 Kart U 1/09
    Die von der Klägerin angeführte europarechtskonforme weite Auslegung des Niederlassungsbegriffs im Sinne der "Inspire Art"-Rechtsprechung des EuGH (NJW 2003, 3331) findet im vorliegenden Fall einer US-amerikanischen Klägerin mangels Bezuges zur europäischen Niederlassungsfreiheit keine Anwendung.
  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.10.2009 - 1 Kart U 1/09
    Den Zweck der Prozesskostensicherheit, den im Inland ansässigen Beklagten vor Vollstreckungsschwierigkeiten im Ausland zu bewahren (vgl. BGH NJW 1984, 2762 unter II.2.; zur Neufassung des § 110 ZPO Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, BT-Drs. 13/10871 v. 28.5.1998, S. 16), stellt auch die Protokollnotiz Nr. 6 des Freundschaftsvertrages dadurch sicher, dass mittels der Anknüpfung an eine im inländischen Gerichtsbezirk bzw. Inland befindliche Haupt- oder Zweigniederlassung des Kostenschuldners die - andernfalls gegebene - Notwendigkeit einer Anspruchsverfolgung in seinem Heimatstaat entfällt.
  • LG Frankfurt/Main, 18.10.2016 - 30 O 103/16
    Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages vom 29.10.1954 in Verbindung mit seiner Protokollnotiz Nr. 6 haben solche Gesellschaften eines Vertragsteils vor den Gerichten des anderen Vertragsteils keine Prozesskostensicherheit zu leisten, die in diesem Bezirk über ausreichendes Immobiliarvermögen zur Deckung der Kosten verfügen (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 08.10.2009 - 1 Kart U 1/09, NZG 2010, 319).
  • LG Offenburg, 23.02.2022 - 5 O 35/21

    Festlegung der Höhe der Prozesskostensicherheit

    Dabei sind - so unwahrscheinlich eine Revision auch sein mag - auch die Kosten einer Revision einzubeziehen, wenn sich die Beklagte nicht dem Einwand des verspäteten Vorbringens aussetzen will (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.1981 - VIII ZR 159/80 - Juris, Rn. 8 - 10; BGH, Urteil vom 23.11.1989 - IX ZR 23/89 - Juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 15.05.2001 - XI ZR 243/00 - Juris, Rn. 11; BGH, Zwischenurteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 273/03 - Juris, Rn. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 08.10.2009 - 1 Kart-U 1/09 - BeckRS 2010, 2644).
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