Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3171
OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.11.2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. November 2000 - 4 U 205/99 (https://dejure.org/2000,3171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Duldung; Vermieter; Mieter; Lagerhalle; Halle; Gebäude; Grundstück; Wesentlicher Bestandteil; Ungerechtfertigte Bereicherung

  • Wolters Kluwer

    Fehlender Anspruch auf Aufrechnung gegen Mietzinsforderung mangels eingener Ansprüche; Bau einer Lagerhalle ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des Betriebs einer Spedition; Unbeachtlichkeit eines Formmangels bezüglich eines Vorkaufrechts wegen dessen geringer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Ersatzanspruch des Mieters für Lagerhalle nach Beendigung des Mietverhältnisses; wesentlicher Bestandteil des Grundstücks; Verwendungsersatzanspruch; Vergütung des Wertzuwachses; Mietereinbauten; Rückbau; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • Judicialis

    BGB § 816 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 547; ; BGB § 313; ; BGB § 128; ; BGB § 125; ; BGB § 139; ; BGB § 571; ; BGB § 139; ; BGB § 812; ; BGB § 951; ; BGB § 946; ; BGB § 94; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 326; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag - Wiederaufbau einer Lagerhalle nach Brandschaden - Duldung des Vermieters - Grundstücksbestandteil - Verweigerung der Beseitigung bei Ende langfristigen Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung kann unzumutbar sein

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 536 a.F., 242 BGB
    Instandsetzungspflicht - Opfergrenze - Hamburger Trabrennbahn - Asbestsanierung

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 95, 547 a.F., 951, 812, 816 BGB
    Lagerhalle des Mieters zu vorübergehendem Zweck

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 388 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Im Hinblick auf diese Entfernungspflicht des Mieters ist im Regelfall davon auszugehen, dass Einbauten, die dieser vornimmt, nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgen (vergl. BGHZ 92, 70,73 m.w.N.; BGHZ 104, 298, 301; Münchener Kommentar/Holch BGB 3. Aufl. Rn.6 zu § 95).

    Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn der Mieter aufgrund des Mietvertrages annehmen durfte, dass keine Abrißverpflichtung bei Mietvertragsende bestand (BGHZ 104, 298,301 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Im Hinblick auf diese Entfernungspflicht des Mieters ist im Regelfall davon auszugehen, dass Einbauten, die dieser vornimmt, nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgen (vergl. BGHZ 92, 70,73 m.w.N.; BGHZ 104, 298, 301; Münchener Kommentar/Holch BGB 3. Aufl. Rn.6 zu § 95).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 10 U 127/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.11.2000 - 4 U 205/99
    Allerdings kann sich in solchen Fällen auch aus weiteren Umständen ergeben, dass das Bauwerk über das Mietende hinaus auf dem Grundstück verbleiben soll, insbesondere dann, wenn der Vermieter den Bau genehmigt hat, und wenn darüber hinaus aus der Sicht des Mieters Grund zu der Annahme besteht, dass der Vermieter auf die Beseitigung verzichtet habe (vergl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 1990, 551).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht