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   OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15 - 1 OBL 6/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2527
OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15 - 1 OBL 6/15 (https://dejure.org/2015,2527)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2015 - 2 Ws 12/15 - 1 OBL 6/15 (https://dejure.org/2015,2527)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 2 Ws 12/15 - 1 OBL 6/15 (https://dejure.org/2015,2527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 140 Abs 1 Nr 4 StPO, § 140 Abs 3 S 2 StPO, § 143 StPO, § 329 Abs 3 StPO
    Notwendige Verteidigung: Begrenzung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Dauer der Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 3; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 4
    Unzulässigkeit der Begrenzung der Pflichtverteidigerbeiordnung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO auf die Dauer der Untersuchungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Begrenzung der Verteidigerbestellung "für die Dauer der Untersuchungshaft"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 27.12.1994 - Ss 547/94

    Urteilsverkündung, Verteidiger, Anwesenheit, Beruhensfrage, Revision,

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    So endet etwa eine auf Grund notwendiger Verteidigung wegen Vorwurfs der Begehung eines Verbrechens nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO erfolgte gerichtliche Verteidigerbestellung nach in Literatur und Rechtsprechung zutreffend vertretener Auffassung keineswegs, wenn erstinstanzlich eine Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens erfolgt; war eine Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO notwendig, so bleibt sie es vielmehr selbst bei Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens mindestens bis zur Rechtskraft des Schuldspruches (vgl. OLG Düsseldorf in MDR 1984, 689; OLG Oldenburg in StV 1995, 345; Schmitt, a.a.O., § 140 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    Nachdem das Gesetz, wie dargelegt, eine klare Regelung über die Beendigung auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgter gerichtlicher Verteidigerbestellungen nicht enthält, würde es den genannten Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufen, die Wirkung einer gerichtlichen Verteidigerbestellung ohne mindestens das Erfordernis einer ausdrücklichen Aufhebungsentscheidung enden zu lassen (vgl. Laufhütte/Willnow, a.a.O., § 140 Rn. 16; HansOLG, Beschluss vom 18. Juli 2014, Az.: 1 Ws 79/14, für den Fall der Fortgeltung einer auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgten Verteidigerbestellung nach Eintreten der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; OLG Düsseldorf in NStZ 2011, 653 betreffend eine Verteidigerbestellung auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; jeweils m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf in StV 2011, 651).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1984 - 5 Ss 63/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    So endet etwa eine auf Grund notwendiger Verteidigung wegen Vorwurfs der Begehung eines Verbrechens nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO erfolgte gerichtliche Verteidigerbestellung nach in Literatur und Rechtsprechung zutreffend vertretener Auffassung keineswegs, wenn erstinstanzlich eine Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens erfolgt; war eine Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO notwendig, so bleibt sie es vielmehr selbst bei Verurteilung lediglich wegen eines Vergehens mindestens bis zur Rechtskraft des Schuldspruches (vgl. OLG Düsseldorf in MDR 1984, 689; OLG Oldenburg in StV 1995, 345; Schmitt, a.a.O., § 140 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2011 - 4 Ws 127/11

    Entscheidung des Gerichts über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für den

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    Nachdem das Gesetz, wie dargelegt, eine klare Regelung über die Beendigung auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgter gerichtlicher Verteidigerbestellungen nicht enthält, würde es den genannten Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufen, die Wirkung einer gerichtlichen Verteidigerbestellung ohne mindestens das Erfordernis einer ausdrücklichen Aufhebungsentscheidung enden zu lassen (vgl. Laufhütte/Willnow, a.a.O., § 140 Rn. 16; HansOLG, Beschluss vom 18. Juli 2014, Az.: 1 Ws 79/14, für den Fall der Fortgeltung einer auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgten Verteidigerbestellung nach Eintreten der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; OLG Düsseldorf in NStZ 2011, 653 betreffend eine Verteidigerbestellung auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; jeweils m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf in StV 2011, 651).
  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 79/14

    Bedingte Entlassung eines Sicherungsverwahrten: Kostentragungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    Nachdem das Gesetz, wie dargelegt, eine klare Regelung über die Beendigung auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgter gerichtlicher Verteidigerbestellungen nicht enthält, würde es den genannten Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufen, die Wirkung einer gerichtlichen Verteidigerbestellung ohne mindestens das Erfordernis einer ausdrücklichen Aufhebungsentscheidung enden zu lassen (vgl. Laufhütte/Willnow, a.a.O., § 140 Rn. 16; HansOLG, Beschluss vom 18. Juli 2014, Az.: 1 Ws 79/14, für den Fall der Fortgeltung einer auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgten Verteidigerbestellung nach Eintreten der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; OLG Düsseldorf in NStZ 2011, 653 betreffend eine Verteidigerbestellung auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; jeweils m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf in StV 2011, 651).
  • RG, 10.12.1903 - 5096/03

    Ist der gemäß § 81 Abs. 2 St.P.O. bestellte Verteidiger notwendiger Verteidiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15
    Das folgt bereits aus dem schon erörterten Fehlen von Vorschriften der Strafprozessordnung über ein Erlöschen der Wirkung einer Verteidigerbestellung mit Ausnahme der angeführten Regelungen der §§ 143 und 140 Abs. 3 S. 1 StPO (so bereits RGSt 37, 21, 23 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 2 Ws 158/15

    Nachholung der Strafvollstreckung bei legaler Rückkehr eines ausgewiesenen

    Weitere Ablehnungen der bedingten Entlassung des Verurteilten erfolgten durch Senatsbeschluss vom 25.10.2013 (2 Ws 358/13) und durch Beschluss des Landgerichts F. vom 18.12.2014, bestätigt durch Senatsbeschluss vom 14.1.2015 (2 Ws 12/15).
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