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   OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21   

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OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21 (https://dejure.org/2022,10680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2022 - 11 U 169/21 (https://dejure.org/2022,10680)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 11 U 169/21 (https://dejure.org/2022,10680)
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  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21
    Angesichts der Eindeutigkeit, mit der die maßgebliche Streitfrage in Rechtsprechung und Literatur beantwortet wird, fehlt es auch nicht an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, BGHZ 154, 288-301, Rn. 9).

    Der Senat stellt jedoch keinen Rechtssatz auf, der ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als eine Entscheidung eines gleich- oder höherrangigen Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 -, BGHZ 154, 288-301, Rn. 11).

  • LG Hamburg, 14.09.2021 - 303 O 218/20
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21
    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. September 2021, Az. 303 O 218/20, wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.09.2021 (Az. 303 O 218/20) wird abgeändert und neu gefasst:.

  • BGH, 09.06.2020 - VIII ZR 315/19

    Verjährung des Anspruchs auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs i.R.d.

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, das heißt allgemein von Bedeutung ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2020 - VIII ZR 315/19 -, Rn. 9).
  • LG Hamburg, 08.09.2021 - 336 O 65/21

    Anfechtungsausschluss gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG auch bei späterem

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21
    Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die sich zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung inhaltlich auf Entscheidungen einer Parallelkammer des Landgerichts Hamburg bezieht (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 8. September 2021 - 336 O 65/21 -, Rn. 28 ff., juris).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.05.2022 - 11 U 169/21
    Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, Rn. 3).
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