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OLG Hamburg, 09.08.1984 - 6 U 39/84 |
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Kurzfassungen/Presse
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Sachmängelgewährleistungsrecht; Handelskauf; Aliud-Lieferung; Lieferung einer zu geringen Menge; Verjährung der Käufer-Ansprüche
Papierfundstellen
- VersR 1985, 371
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 18.12.1914 - II 433/14
Sendai-Kawamatta-Seide - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.1984 - 6 U 39/84
Dies geht zurück auf die Entscheidung RGZ 86, 90 und wird damit begründet, daß § 378 HGB eine stillschweigende Rechtsfolgenverweisung auf das Sachmängelgewährleistungsrecht enthalte; die Entscheidung, ob eine mangelhafte oder eine andere Sache geliefert worden sei, sei schwer zu treffen.Das RG (RGZ 86, 90 f.) führt in diesem Zusammenhang aus, daß eine Unterscheidung zwischen »aliud« und Sachmangel im Handelsverkehr keine innere Berechtigung habe: auch die Lieferung einer fehlerhaften Sache sei bei Zurückweisung dieser Sache durch den Käufer vollständige Nichterfüllung des Vertrags.
Hiervon ist wohl auch das RG in seiner Entscheidung RGZ 86, 90, 92 ausgegangen, wenn es dort allgemein die Überlegung anstellt, ob § 378 HGB mehr zum Ausdruck bringt als nur eine Rügepflicht und ob deshalb in den von § 378 vorgesehenen Fällen (nicht nur dem Fall der Aliud-Lieferung) die Anwendung der §§ 459 f. BGB geboten sei.