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   OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09   

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https://dejure.org/2010,2828
OLG Hamburg, 09.09.2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 (https://dejure.org/2010,2828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 256 Abs. 2 Satz 1 ZPO; §§ 5, 3, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG; §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG
    Zum Übergang eines aus der Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs eines abgespaltenen Unternehmensteils auf den übernehmenden Rechtsträger

  • Justiz Hamburg

    § 123 Abs 3 Nr 1 UmwG, § 131 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG
    Unternehmensspaltung: Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs auf den übernehmenden Rechtsträger bei einer Ausgliederung; Fortführung eines Aktivprozesses des übertragenden Rechtsträgers

  • JurPC

    Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs nach Unternehmensausgliederung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Ausgliederung eines Unternehmensteils hinsichtlich eines aus dessen Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • Betriebs-Berater

    Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bei Ausgliederung nach UmwG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Ausgliederung eines Unternehmensteils hinsichtlich eines aus dessen Geschäftstätigkeit herrührenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Auszüge)

    § 8 Abs. 2 UWG; § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Ein Unterlassungsanspruch nach dem UWG kann trotz Ausgliederung des betroffenen Geschäftsbereichs weiter geltend gemacht werden

  • ZIP-online.de (Leitsatz)

    Übergang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs des übertragenden auf übernehmenden Rechtsträger bei Ausgliederung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übergang des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Ausgliederung nach UmwG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2264 (Ls.)
  • MDR 2010, 1479
  • BB 2010, 2706
  • BB 2010, 2923
  • NZG 2011, 75 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater

    Dabei tritt der übertragende Rechtsträger in gesetzlicher Prozessstandschaft für den aufnehmenden Rechtsträger gemäß § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf (OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1597, 1598 f. [juris Rn. 61]; Leonard in Semler/Stengel, UmwG, 4. Aufl., § 131 Rn. 10; Stöber, NZG 2006, 574, 576).
  • OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit "Top Preisen"

    Außerdem ergaben sich die Spitzenstellungsbehauptungen in den angeführten Verfahren gerade nicht nur aus der Verwendung der Vorsilbe "Top", sondern jeweils aus dem Gesamtkontext der Werbung (LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2011, 406 HKO 5/11: "Deutschlands beste Augenärzte ... Augenärzte unter den besten in Deutschland ... Die renommierte Verbraucherzeitschrift ... zählt gleich zwei ... Chirurgen zu den Topmedizinern in Deutschland"; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, 6 U 18/11: "Spitzenmediziner ... führende medizinische Experten ... Top-Experten ... Top-Fachärzte ... führende Spezialisten"; OLG Hamburg, Urteil vom 09.09.2010, 3 U 58/09: "Immer Top in Preis und Leistung", wobei auf die Spitzenstellungsbehauptung bezüglich der Leistung abgestellt wurde).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 25 U 9/14
    Bei der Ausgliederung liegt jedenfalls im Aktivprozess nach einhelliger Auffassung eine Rechtsnachfolge im Sinne von § 265 ZPO vor (OLG Hamburg NJOZ 2011, 1597, 1598 m. w. N.).
  • VG Köln, 25.02.2015 - 21 K 2214/14

    Löschung von Verkehrsdaten bei abgehenden entgeltpflichtigen netzinternen

    vgl. zum Meinungsstand: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 -, MDR 2010, 1479 = Juris, dort Rn. 57 ff. .
  • LG Frankfurt/Oder, 22.02.2011 - 6a S 30/10

    Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines

    Hingegen geht ein zum übertragenen Vermögensteil gehöriger Anspruch gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG vom übertragenden Rechtsträger auf den übernehmenden Rechtsträger über, so dass die Klage des übertragenden Rechtsträgers nicht (mehr) begründet wäre, griffe nicht § 265 ZPO ein (vgl. ausführlich Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2010 - 3 U 58/09).
  • AG Aachen, 15.04.2021 - 106 C 70/20
    Aufgrund Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG durch Übertragung des Geschäftsfeldes "G und S" der L AG - die den Servicevertrag mit dem Beklagten geschlossen hat - ist die Klägerin nach §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG Anspruchsinhaberin geworden (vgl. Schreier/Leicht, Übertragung von Verträgen bei Carve-Outs, NZG 2011, 121; OLG Hamburg Urt. v. 09.09.2010 - 3 U 58/09 = NJOZ 2011, 1597).
  • VG Köln, 22.10.2014 - 21 K 1814/11

    Einklang des Verbindungsentgelts für die Terminierung in einem Mobilfunknetz mit

    vgl. zum Meinungsstand: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 09. September 2010 - 3 U 58/09 -, MDR 2010, 1479 = Juris, dort Rn. 57 ff. .
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