Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,61031
OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21 (https://dejure.org/2021,61031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2021 - 2 UF 43/21 (https://dejure.org/2021,61031)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2021 - 2 UF 43/21 (https://dejure.org/2021,61031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,61031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1747 Abs 1 S 1 BGB, § 1748 Abs 4 BGB, Art 22 Abs 1 BGBEG, Art 229 § 52 BGBEG, § 101 Nr 2 FamFG
    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1747 BGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption nur dann in Betracht kommt, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption eines minderjährigen Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.2005 - XII ZB 10/03

    Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21
    Vielmehr hat eine Abwägung der Interessen von Vater und Kind zu erfolgen, in deren Rahmen das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereicht, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781, 1783 f., gebilligt durch das BVerfG NJW 2006, 827, 828; 2006, 2470).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob und inwieweit ein gelebtes Vater-Kind-Verhältnis besteht oder bestanden hat oder welche Gründe den Vater am Aufbau eines solchen Verhältnisses gehindert haben (BGH, NJW 2005, 1781, 1783).

  • BVerfG, 27.04.2006 - 1 BvR 2866/04

    Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters gegen die Ersetzung seiner

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21
    Vielmehr hat eine Abwägung der Interessen von Vater und Kind zu erfolgen, in deren Rahmen das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereicht, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781, 1783 f., gebilligt durch das BVerfG NJW 2006, 827, 828; 2006, 2470).

    Eine Ersetzung wird in der Regel nur infrage kommen, wenn kein Vater-Kind-Verhältnis besteht und der Vater das Scheitern des Eltern-Kind-Verhältnisses durch sein Verhalten letztlich zu verantworten hat (BVerfG NJW 2006, 2470, 2471).

  • OLG Hamburg, 12.09.2019 - 2 UF 56/19

    Verfahrenswert bei Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Stiefkindadoption

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21
    Eine Verfahrenswertfestsetzung gem. § 55 Abs. 2 FamGKG kann unterbleiben, weil für das Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung zur Adoption keine Gerichtsgebühren anfallen (vgl. Senat v.12.9.2019 - 2 UF 56/19, NJW-RR 2020, 261).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1444/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ersetzung der Einwilligung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 UF 43/21
    Vielmehr hat eine Abwägung der Interessen von Vater und Kind zu erfolgen, in deren Rahmen das Unterbleiben der Adoption nur dann dem Kind zum unverhältnismäßigen Nachteil gereicht, wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde (BGH NJW 2005, 1781, 1783 f., gebilligt durch das BVerfG NJW 2006, 827, 828; 2006, 2470).
  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 485/21

    Minderjährigenadoption; Ersetzung der Einwilligung des Vaters

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in NZFam 2022, 547 veröffentlicht ist, kann die nach dem hier anwendbaren deutschen Recht zur Adoption erforderliche Einwilligung des Kindesvaters ersetzt werden, wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht