Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 3 S 1 UWG, § 3 S 2 Nr 2 Buchst a UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG
Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Vertriebsunternehmens für redaktionelle Werbung einer Zeitschrift (Deutsche Apotheker Zeitung; irreführende Werbung durch Abgabe eines Wirkversprechens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Vaginalkapseln mit einer erneute Infektionen verhindernden Wirkung; Haftung des Herstellers für die Aufmachung redaktioneller Beiträge über das beworbene Produkt in einem Presseorgan
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Vaginalkapseln mit einer erneute Infektionen verhindernden Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.2016 - 416 HKO 122/16
- OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung …
Die Antragstellerin ist mit Urteil des Landgerichts vom 7.10.2016, Az. 416 HKO 122/16, teilweise abgeändert durch Urteil des Senats vom 9.11.2017, Az. 3 U 246/16, im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt worden, eine Handlung zu unterlassen (Anlage AK 1).die durch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.
unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.
- LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer …
Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Urteilsverfügung des OLG Hamburg vom 09.11.2017 (Az.: 3 U 246/16) wird zurückgewiesen.die durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.