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OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Hausverkauf zum Höchstpreis - Die Werbung im Internet mit der Aussage "Hausverkauf zum Höchstpreis" kann als Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG und damit als Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung irreführend sein
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Hausverkauf zum Höchstpreis
§ 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines Maklerunternehmens mit der Aussage "Hausverkauf zum Höchstpreis"; Verkehrsverständnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Irreführende Werbung mit der Formulierung Hausverkauf zum Höchstpreis; Unzulässige Behauptung der Spitzenstellung oder Alleinstellung
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Hausverkauf zum Höchstpreis
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbeangabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" kann als Spitzenstellungswerbung irreführend sein
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19
- OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20
- BGH - I ZR 4/22 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 139
- MIR 2022, Dok. 009