Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11820
OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97 (https://dejure.org/2001,11820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2001 - 13 U 41/97 (https://dejure.org/2001,11820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 13 U 41/97 (https://dejure.org/2001,11820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt einer Mandantenschutzklausel; Mandantenschutzklausel stellt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dar ; Einflußmöglichkeiten eines "Minderheitsgesellschafter" in der Sozietät ; Beachtung des vereinbarten Mandantenschutzes durch enstprechende vertragliche ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 157; ; GmbHG § 36; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Abfindungsguthabens bei Verstoß des ausscheidenden Partners gegen eine Mandantenschutzklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 20.08.1997 - 322 O 46/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
    13 U 41/97 322 O 46/96.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 22, vom 20. August 1997 - 322 O 46/96 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 20. August 1997 - 322 O 46/96 - die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner unter Abweisung ihrer Widerklage zu verurteilen, an ihn 181.332,78 DM nebst 6 % Zinsen p.a. seit dem 1. Januar 1995 zu zahlen.

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Mai 2000 - II ZR 308/98 - das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Soweit eine solche Klausel das zeitlich tolerable Maß von zwei Jahren überschreite, führe dies nicht zur Nichtigkeit der Abrede, sondern habe lediglich die zeitliche Begrenzung des Mandantenschutzes auf längstens zwei Jahre zur Folge (vgl. BGH NJW 2000, 2584).

  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94

    Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
    Im Ergebnis würde dies zu einer von den Partnern gerade nicht gewollten Kumulierung von Mandantenmitnahme und Beteiligung am letzten Jahresumsatz zu Gunsten des Klägers führen ( vgl. auch BGH NJW 1995, 1551).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht