Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt einer Mandantenschutzklausel; Mandantenschutzklausel stellt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dar ; Einflußmöglichkeiten eines "Minderheitsgesellschafter" in der Sozietät ; Beachtung des vereinbarten Mandantenschutzes durch enstprechende vertragliche ...
- Judicialis
BGB § 138; ; BGB § 157; ; GmbHG § 36; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Abfindungsguthabens bei Verstoß des ausscheidenden Partners gegen eine Mandantenschutzklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.08.1997 - 322 O 46/96
- OLG Hamburg, 07.10.1998 - 13 U 41/97
- OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 20.08.1997 - 322 O 46/96
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
13 U 41/97 322 O 46/96.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 22, vom 20. August 1997 - 322 O 46/96 - wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 20. August 1997 - 322 O 46/96 - die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner unter Abweisung ihrer Widerklage zu verurteilen, an ihn 181.332,78 DM nebst 6 % Zinsen p.a. seit dem 1. Januar 1995 zu zahlen.
- BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98
Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. Mai 2000 - II ZR 308/98 - das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Soweit eine solche Klausel das zeitlich tolerable Maß von zwei Jahren überschreite, führe dies nicht zur Nichtigkeit der Abrede, sondern habe lediglich die zeitliche Begrenzung des Mandantenschutzes auf längstens zwei Jahre zur Folge (vgl. BGH NJW 2000, 2584).
- BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94
Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 41/97
Im Ergebnis würde dies zu einer von den Partnern gerade nicht gewollten Kumulierung von Mandantenmitnahme und Beteiligung am letzten Jahresumsatz zu Gunsten des Klägers führen ( vgl. auch BGH NJW 1995, 1551).