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OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- buskeismus.de
Günter Wallraff ./. Axel Springer AG
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.12.2004 - 324 O 699/03
- OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91
Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH, …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05
Die wenigen nach der Vernichtung der Akten der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS (folgend HVA) verbliebenen, den Kläger betreffenden MfS-Unterlagen würden in Verbindung mit dem Inhalt des als Anlage B 22 in Kopie übergebenen Sonderhefts Dr. Gundlach der Bundesanwaltschaft (Geschäftsnummer 3 BJs 1114/91 - 4 (108); folgend Sonderheft Dr. Gundlach) auch nach strenger und kritischer Überprüfung beweisen, dass der Kläger als IM "Wagner" mit dem MfS konspirativ zusammen gearbeitet habe. - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05
Selbst wenn aber die Bezeichnung Stasi-IM im Sinne der Argumentation der Beklagten mehrdeutig wäre, müsste nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.Oktober 2005 ( 1 BvR 1696/98 , Abs. 35, 39) die das Persönlichkeitsrecht stärker verletzende Deutungsvariante der Prüfung des Unterlassungsanspruchs zu Grunde gelegt werden; denn es steht dem Äußernden frei, sich zukünftig eindeutig zu äußern und klarzustellen, wie er seine Äußerung versteht, wenn eine persönlichkeitsrechtsverletzende Deutungsvariante nicht dem von ihm beabsichtigten Sinn entspricht. - LG Hamburg, 17.12.2004 - 324 O 699/03
Günter Wallraff ./. Axel Springer AG
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 17. Dezember 2004 - 324 O 699/03 - wird zurückgewiesen. - OLG Hamburg, 22.08.1995 - 7 U 66/95
Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2006 - 7 U 3/05
Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass es sich bei einer solchen Auskunft der BStU um eine Darstellung und Bewertung der bei der BStU archivierten Unterlagen handelt, die für den Zivilprozess keine Beweiskraft hat, weil ein Gericht an die vorgenommene Bewertung nicht gebunden ist (vgl. Urteil vom 25. Mai 2004, 7 U 23/04; Urteil vom 12. Dezember 1995; 7 U 110/95; Urteil vom 22. August 1995, 7 U 66/95).