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   OLG Hamburg, 10.04.1991 - 5 U 135/90   

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https://dejure.org/1991,3413
OLG Hamburg, 10.04.1991 - 5 U 135/90 (https://dejure.org/1991,3413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.1991 - 5 U 135/90 (https://dejure.org/1991,3413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 1991 - 5 U 135/90 (https://dejure.org/1991,3413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungsmietvertrag; Formularklausel; Kautionszahlungsverpflichtung; Teilleistungsberechtigung; Haftung Dritter; Kleinreparaturklausel

  • wohnung.net (Kurzinformation)

    Mieter müssen kleinere Reparaturen nicht immer zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleinreparaturklausel bei Begrenzung der Einzelreparaturkosten auf maximal 150 DM zulässig - Höchstgrenze von 10 % der Jahresnettokaltmiete stellt jedoch unangemessene Benachteiligung der Mieter dar

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88

    Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.04.1991 - 5 U 135/90
    Eine derartige Belastung erscheint dem Senat auch unter Berücksichtigung des in der Entscheidung des BGH vom 7.6.1989 NJW 1989, 2247, 2249 - angedeuteten Rahmens unangemessen hoch.

    Da die formularmäßige Limitierung unwirksam ist, benachteiligt die beanstandete Klausel insgesamt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (vgl. BGH NJW 1989, 2247, 2249).

  • BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91

    Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag

    Zur Zulässigkeit einer Kleinreparaturklausel vgl. auch OLG Hamburg (Urteil - 5 U 135/90 - v. 10.4.1991, in NJW-RR 1991, 1167 = WuM 1991, 385).
  • AG Brandenburg, 06.03.2008 - 31 C 306/07

    Wohnraummiete: Überbürdung von Kleinreparaturen bzw. der Instandhaltungspflicht

    Insoweit darf die Höhe der Einzel-Reparatur einen Betrag zwischen 60, 00 Euro und 100, 00 Euro aber nicht überschreiten ( OLG Hamburg, WuM 1991, Seite 385; AG Braunschweig, Das Grundeigentum 2005, Seite 677 = ZMR 2005, Seiten 717 f. ).

    Ein Jahreshöchstbetrag in Höhe von einer Monatsmiete ist aber wohl bereits als zu hoch anzusehen ( OLG Hamburg, WuM 1991, Seite 385; AG Bremen, Urteil vom 26.04.2007, Az.: 21 C 269/05 ).

  • AG Gera, 04.03.2007 - 1 C 54/07

    Haftung der Mieter für Schäden, die bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung

    Damit haftet jedoch der Kläger auch gegenüber der Beklagten für diese Beschädigungen, da nach ganz herrschender Meinung (BGH NJW 91, 1750; OLG Hamburg, NJW-RR 91, 1167) der Mieter auch für Schäden von Dritten haftet, die auf Grund seines Zutuns mit der Mietsache in Beführung kommen.
  • AG Dortmund, 28.02.1997 - 125 C 15016/96

    Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der angemessen verzinsten Mietkaution;

    Eine solche Klausel ist unwirksam (LG Hamburg WuM 1990, 416; bestätigt durch OLG Hamburg WuM 1991, 385, 387 Nr. 4).
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