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   OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81   

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https://dejure.org/1981,2943
OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81 (https://dejure.org/1981,2943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.1981 - 5 U 78/81 (https://dejure.org/1981,2943)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 1981 - 5 U 78/81 (https://dejure.org/1981,2943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung AGB-rechtlicher Unterlassungsansprüche durch Verbraucherverband; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung der kollektiven Klagebefugnis ; Unwirksamkeit der Stornierungskostenklausel eines Reisebüros; Abgrenzung zwischen Vertragsstrafe ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 11 Nr. 5 b; AGBG § 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2420
  • ZIP 1981, 993
  • VersR 1981, 1161
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1978 - 6 U 61/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81
    Die von der Antragsgegnerin in Anlehnung an das OLG Düsseldorf (NJW 78, 2512) und an Koch (Anm. zu OLG Düsseldorf in BB 78, 1638) zusammengestellten Argumente gegen diese Auffassung überzeugen den Senat nicht.
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79

    Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81
    Mit dieser Bewertung der von der Beklagten gewählten Fassung ihrer Stornoklausel sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der Tendenz, die bei einer Auslegungsfrage in einer Entscheidung des BGH (NJW 81, 867) über die Vereinbarkeit von Garantiebedingungen mit § 11 Nr. 10 AGB-Gesetz zum Ausdruck gekommen ist:.
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 158/79

    "Vertane Urlaubszeit"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81
    Andererseits wird in § 651 f Abs. 2 BGB derselbe Begriff ( "Entschädigung" ) für einen Anspruch benutzt, der in der vorangegangenen Rechtsprechung ausschließlich als Schadensersatzanspruch diskutiert worden ist (vgl. BGH NJW 80, 1947 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85

    Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung

    Zwar verlangt der Wortlaut des § 11 Nr. 5 b des AGB-Gesetz nicht, daß der Verwender dem anderen Teil das Recht zu Gegenbeweis ausdrücklich vorbehalten muß (zu vgl. BGH WM 1982, 907); andererseits genügt es, daß der nicht rechtskundige Vertragspartner des Verwenders nach der Fassung der Bestimmung davon ausgehen muß, daß er sich auf einen im Einzelfall wesentlich niedrigeren Schaden nicht mehr berufen kann (OLG Hamburg NJW 1981, 2420).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1988 - 6 U 206/88
    Diese Entscheidung hat nur vereinzelt Zustimmung gefunden (Koch in BB 1978, 1638; Drettmann in WRP 1979, 846) und ist überwiegend aus zum Teil überzeugenden Gründen auf Ablehnung gestoßen (vgl. insbesondere OLG Hamburg, NJW 1981, 2420; Löwe in seiner Anmerkung BB 1978, 1433 und in Löwe-von Westphalen-Trinkner AGBG 2. Aufl., § 15 Rdnr. 19; Hensen in DB 1978, 2207 und in Ulmer-Brandner-Hensen AGBG 5. Aufl., § 15 Rdnr. 11; Münchener Kommentar-Gerlach 2. Aufl., § 15 Rdnr. 26 Fußnote 66; Heinz und Stillner in WRP 1978, 726; Bunte in DB 1980, 481, 485).
  • OLG Hamburg, 11.07.1984 - 5 U 64/84

    Überraschungsklausel; Unangemessene Benachteiligung in allgemeinen

    Bei der inhaltlichen Beurteilung kommt es auf den Verständnishorizont des rechtsunkundigen Durchschnittskunden an (vgl. OLG Hamburg NJW 1981/2420 - 2421 -).
  • OLG Hamm, 18.02.1983 - 20 U 174/82

    Unterlassung der Verwendung von Vertragsbestimmungen über den Verkauf fabrikneuer

    Andererseits Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.genügt es, daß der nicht rechtskundige Ve rtragspartner des Verwenders nach der Fassung der Bestimmung davon ausgehen muß, daß er sich auf einen im Einzelfall wesentlich niedrigeren Schaden nicht mehr berufen könne (OLG· Hamburg, NJW 81, 2420; ähnlich OLG Stuttgart, NJW 81, 1105, 1106).
  • LG Hannover, 23.04.1987 - 3 S 14/87
    Während das OLG Frankfurt (NJW 1982, 2198 [2199]) eine Vertragsklausel über "pauschalierte Rücktrittsgebühren" der Sache nach sodann als einen Schadensersatzanspruch ansieht und nicht als einen Fall nach § 651 i 11, 111 BGB, ordnet das OLG Hamburg (NJW 1981, 2420 = WM 1982, 139) einen Anspruch auf "pauschalierte Stornierungskosten" unter § 651 i II BGB ein.
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