Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.06.2013 - 7 W 46/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 42 Abs 2 ZPO, § 45 ZPO, § 46 ZPO
Richterablehnung: Offenbar grundloses Ablehnungsgesuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines offenbar grundlosen Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 45
Ablehnung eines offenbar grundlosen Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Richter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheitsanträge zur Verfahrensverschleppung sind abzulehnen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ds offenbar grundlose Ablehnungsgesuch im Zivilprozess
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.04.2013 - 324 O 616/11
- LG Hamburg, 26.04.2013 - 324 O 616/11
- OLG Hamburg, 10.06.2013 - 7 W 46/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1078
- MDR 2013, 870
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2013 - 7 W 46/13
Ein Gesuch auf Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit darf auch im Zivilverfahren ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückgewiesen werden, wenn es offenbar grundlos ist und daher nur dem Ziel dienen kann, das Verfahren hinauszuzögern (BVerfG, Beschluss vom 20.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 72 ff., 73).Ein Gesuch auf Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit darf nach dem Rechtsgedanken des § 26 a Abs. 2 Satz 1 StPO auch im Zivilverfahren ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückgewiesen werden, wenn es offenbar grundlos ist und daher nur dem Ziel dienen kann, das Verfahren hinauszuzögern (BVerfG, Beschluss vom 20.7. 2007, NJW-RR 2008, S. 72 ff., 73).
- LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18
Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen …
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 26.10.2021 - 18 F 52/21 Offenbar grundlos ist ein Ablehnungsgesuch, wenn die von dem Beklagten vorgebrachten Ablehnungsgründe ihrer Art nach keinen Grund bilden können, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der abgelehnten Richter zu rechtfertigen; die Absicht der Prozessverschleppung ist dabei nicht konstitutives Merkmal der Rechtsmissbräuchlichkeit; es reicht aus, dass die Behandlung des offenbar grundlosen Ablehnungsantrages nach §§ 45, 46 ZPO notwendig zur Folge hätte, dass sich das Verfahren weiter verzögern würde ( vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.06.2013 - 7 W 46/13, NJW-RR 2013, 1078 ).
- OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen …
Einwendungen nach § 10 RSG sind dann erheblich, wenn entweder die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht vorliegen oder wenn die Genehmigung des Kaufvertrags nicht nach § 9 GrdstVG versagt werden darf (Senat, Beschluss v. 13. J.uar 2014 - 7 W 46/13 m.w.N.).