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   OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10916
OLG Hamburg, 11.01.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.01.2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 3 U 120/00 (https://dejure.org/2001,10916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UrhG §§ 2 Abs. 1 Ziff. 7, Abs. 2, 69 a ff.
    Urheberrechtsschutz für Hardwarekonfiguration einer Faxkarte

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    PK 1115

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 289
  • ZUM 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen und die Klage auch mit dem Hilfsantrag abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 289 = ZUM 2001, 519 = CR 2001, 434).
  • LG Hamburg, 08.07.2016 - 310 O 89/15

    Darlegungslast für Miturheberschaft an Gesamt-Sourcecode

    "Schutzfähig können dabei auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen [...], was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist." (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. Januar 2001 - 3 U 120/00 -, Rn. 37, juris).
  • OLG Hamburg, 28.02.2019 - 5 U 146/16

    Darlegungslast eines Softwareentwicklers bei Bearbeiterurheberrechten an Software

    Schutzfähig können auch Teile von Computerprogrammen sein, wenn diese ihrerseits die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz erfüllen, was dann der Fall sein kann, wenn sie jedenfalls für den Programmablauf von nicht nur untergeordneter Bedeutung sind und eine eigene Befehlsstruktur haben, die innerhalb eines vorhandenen Gestaltungsspielraumes Ausdruck individuellen Schaffens ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.01.2001, Az. 3 U 120/00, Rn. 37, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    An dieser Auffassung, die in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden hat (Hoeren, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Auflage, § 69a Rn. 6; Nordemann/Vinck, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, § 69a Rn. 2; Koch, GRUR 1995, 459, 465; Zscherpe, MMR 1998, 404, 405), ganz überwiegend jedoch abgelehnt wird (OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 289; LG Köln, MMR 2008, 64; LG Frankfurt/Main, CR 2007, 424; Loewenheim, in: Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 7; Dreier, in: Schulze/Dreier, UrhG, 3. Auflage, § 69a Rn. 16; Grützmacher, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 14; Koch, GRUR 1991, 180; Wiebe/Funkat, MMR 1998, 69, 71; Schack, MMR 2001, 9 12) hält der Senat nicht fest.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Unabhängig davon setzt das Vorliegen einer Rechtsverletzung bezüglich urheberrechtlich geschützter Software bei Übereinstimmungen der Software in Teilbereichen voraus, dass urheberrechtlich geschützte Programmteile übernommen werden (LG Düsseldorf 12. Januar 2007 - 12 O 345/02 - Rn. 69; OLG Hamburg, CR 2001, 434, 435).
  • LG Düsseldorf, 12.01.2007 - 12 O 345/02

    Auskunftserteilung durch einen Mitentwickler über die Einkünfte aus der

    Das Vorliegen einer Rechtsverletzung bezüglich urheberrechtlich geschützter Software setzt bei Übereinstimmungen der Software in Teilbereichen voraus, dass urheberrechtlich geschützte Programmteile übernommen werden (OLG Hamburg, CR 2001, 434, 435).
  • LG Frankfurt/Main, 23.08.2006 - 6 O 272/06

    "TOMA-Maske"- Die fast identische Nachahmung eines überragend bekannten Produkts

    Benutzeroberflächen und Bildschirmmasken sind keine Computerprogramme i. S. v. § 69 a Abs. 1, (vgl. OLG Düsseldorf CR 2000, 184 - Framing; OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 289, 290 - Faxkarte; LG Mannheim NJW-RR 1994, 1007 f.; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, § 69a, Rn. 14; Dreier/Schulze/Dreier, 2. Aufl., § 69 a Rn. 16).
  • LG Düsseldorf, 08.11.2006 - 12 O 457/05

    Urheberrechtsschutz eines Kinderhochstuhls als Möbelstück als Werk der

    Die Beklagte berühmt sich unter anderem des sogenannten ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 9 UWG, der auch bei der Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wie vorliegend des "U", gegeben sein kann; dies setzt voraus, dass besondere Umstände gegeben sind, die die Ausnutzung einer fremden Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen (zu § 1 UWG a.F.: OLG Hamburg, Urt. v. 11.01.2001 - 3 U 120/00, zit. nach juris).
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