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OLG Hamburg, 11.01.2001 - 6 U 72/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Frachtlohn für einen grenzüberschreitenden Transportauftrag; Erstattung von Aufwendungen anlässlich eines durchgeführten Transports; Begründung der internationalen Zuständigkeit durch eine Vereinbarung der Parteien ; Anwendbarkeit der belgischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gegen einen ausländischen Spediteur auf Zahlung der Vergütung für ZMR-Transporte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.02.2000 - 403 O 28/97
- OLG Hamburg, 11.01.2001 - 6 U 72/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 20.02.1997 - C-106/95
MSG / Les Gravières Rhénanes
Auszug aus OLG Hamburg, 11.01.2001 - 6 U 72/00
Danach entsprach die zwischen den Parteien getroffene Gerichtsstandsvereinbarung unter Zugrundelegung der vom Europäischen Gerichtshof ( EuGH in NJW 1997, S. 1431 ff.) vorgenommen Auslegung des Art. 17 Abs. 1 Satz 2 3. Fall EuGVO den Formerfordernissen dieser Vorschrift.
- OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 7 U 152/08
Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit der deutschen …
Dabei kann dahinstehen, ob der Umstand, dass nach dem Vertrag allein der Kläger und nicht auch die Beklagte Transportleistungen zu erbringen hatte, zu einer stillschweigenden Unterwerfung der Beklagten unter die ADSp führen kann (vgl. OLG Hamburg OLGR 2001, 431, 432) oder ob - wie vom Amtsgericht angenommen - dem die ausdrückliche Berufung der Beklagten auf die AÖSp entgegen steht.