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   OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 184/98   

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OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 184/98 (https://dejure.org/1999,17729)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.1999 - 3 U 184/98 (https://dejure.org/1999,17729)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 3 U 184/98 (https://dejure.org/1999,17729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beseitigung einer Wiederholungsgefahr durch eine auf die historische Verletzungsform beschränkte Unterwerfungserklärung; Pflichten des Parallelimporteurs eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels; Entfallen des Vernichtungsanspruchs nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; MarkenG § 18
    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine auf die historische Verletzungsform beschränke Unterwerfungserklärung; Pflichten des Parallelimporteurs eines markenrechtlich geschützten Azneimittels; Entfallen des Vernichtungsanspruchs nach § 18 MarkenG durch eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 184/98
    Dies hat der Europäische Gerichtshof in dem Urteil vom 11. Juli 1996 (WRP 1996, 867 ff. - Eurim Pharm) so entschieden.
  • OLG Hamburg, 14.09.1998 - 3 W 105/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 184/98
    Der Senat teilt die entgegenstehende Auffassung der Antragsgegnerin nicht, er hat bereits in dem Beschluss vom 14. September 1998 (3 W 105/98) das Gegenteil angenommen.
  • OLG Hamm, 24.11.2014 - 5 W 69/14

    Richterliche Durchsuchungsanordnung

    Der Rechtsauffassung des OLG Hamburg in seinem Urteil vom 11.2.1999 (3 U 184/98 = NJWE-WettbR 2000, 19) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG Hamburg, 12.01.2000 - 315 O 632/99

    Ansprüche wegen unterlassener Vorabinformation über einen

    Im Anschluß an ihre Entscheidungen zu den Aktenzeichen 315 O 592/98 und 315 O 252/99 sowie in Übereinstimmung mit dem Hanseatischen Oberlandesgerichts in ständiger Rechtsprechung (z.B.: Urteile vom 11.02.1999 - Az.: 3 U 184/98 [Anlage K 7] und Az.: 3 U 235/98 -) geht die Kammer (nunmehr) von einer uneingeschränkten Vorabinformationspflicht des Parallelimporteurs aus, deren Nichtbeachtung zu einer Markenverletzung führt.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinen Urteilen vom 11.02.1999 - Az.: 3 U 184/98 und Az.: 3 U 235/98 - u.a. ausgeführt:.

    ... denn grundsätzlich geht der Europäische Gerichtshof davon aus, daß dem Importeur zur Gewährleistung des freien Warenverkehrs 'eine bestimmte Befugnis eingeräumt wird', die unter normalen Umständen dem Markeninhaber selbst vorbehalten ist"... Diese Befugnis besteht ausnahmsweise nur dann und mit der Folge, daß sich der Markeninhaber nicht auf sein ausschließliches Benutzungsrecht berufen darf, wenn alle vom Europäischen Gerichtshof genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind." (- 3 U 184/98 -, S. 7).

  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 4b O 82/16

    Verfahrenskosten

    Demnach ist das Sicherungsbedürfnis erst dann hinfällig, wenn (1) endgültig feststeht, dass die Voraussetzungen für einen Vernichtungsanspruch nicht mehr gegeben sind und (2) auch nicht wieder eintreten werden, weil die Verpflichtung des Schuldners, das Schutzrecht erneut zu verletzen, durch eine Sanktion gesichert sei - sei es durch einen rechtskräftigen Titel oder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (OLG Hamburg NJWE-WettbR 2000, 19 zum Markenrecht).

    Vorliegend fehlt es an der ersten Voraussetzung, weil nach dieser Rechtsprechung selbst die Glaubhaftmachung, dass kein Eigentum und Besitz an den Verletzungsprodukten mehr besteht, nicht ausreicht, das Fehlen der Voraussetzungen für einen Vernichtungsanspruch endgültig festzustellen (OLG Hamburg NJWE-WettbR 2000, 19, 21).

  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 327 O 10/13

    ausschließliche Zuständigkeit - Zuständigkeit für die Anordnung einer

    Vor dem Hintergrund der Möglichkeit, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung zu erwirken, erscheint entgegen H an sO L G H a m bu r g , Urteil vom 11.02.1999, 3 U 184/98, NJWE-WettbR 2000, S. 19 ff. (S 21), eine richterrechtliche Durchbrechung der ausschließlichen Zuständigkeit des örtlich zuständigen Amtsgerichts gemäß den §§ 758a Abs. 1, 802 ZPO über § 938 ZPO, der im Übrigen eine örtliche und sachliche Zuständigkeit des erkennenden Gerichts voraussetzt, nicht geboten.
  • LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 4b O 234/10

    Für die Durchsetzung eines Vernichtungsanspruchs wegen rechtswidriger Benutzung

    Mittels der sekundären Darlegungslast können die für den Schutzrechtsinhaber bestehenden Schwierigkeiten aufgefangen werden (a. A. insoweit: OLG Hamburg NJWE-WettbR 2000, 19 - Berodual [MarkG]).
  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 327 O 13/13

    Einstweilige Verfügung in einer Kennzeichenstreitsache: Inverkehrbringen von

    Vor dem Hintergrund der Möglichkeit, bei dem zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung zu erwirken, erscheint entgegen H an sO L G H a m bu r g , Urteil vom 11.02.1999, 3 U 184/98, NJWE-WettbR 2000, S. 19 ff. (S 21), eine richterrechtliche Durchbrechung der ausschließlichen Zuständigkeit des örtlich zuständigen Amtsgerichts gemäß den §§ 758a Abs. 1, 802 ZPO über § 938 ZPO, der im Übrigen eine örtliche und sachliche Zuständigkeit des erkennenden Gerichts voraussetzt, nicht geboten.
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