Rechtsprechung
OLG Hamburg, 11.03.2008 - 7 U 35/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 1004 BGB
- webshoprecht.de
Keine Haftung von Google für Suchergebnisse von Internetseiten mit rechtswidrigem Inhalt -
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten
- suchmaschinen-und-recht.de
Google haftet nicht als Störer für Anzeige rechtswidriger Internetseiten
- kanzlei.biz
Suchmaschinen und Links mit verletzenden Inhalten
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google haftet nicht für den rechtswidrigen Inhalt angezeigter Suchtreffer
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.04.2007 - 324 O 512/06
- OLG Hamburg, 11.03.2008 - 7 U 35/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10
Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber einer Suchmaschine
Die für die Fallkonstellation der Mitwirkung an der technischen Verbreitung von Äußerungen Dritter vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze (…BGH, Urt. v. 03.02.1976, NJW 1976, S. 799 ff., 800 f.) führen, übertragen auf den Fall des Betreibers einer Suchmaschine, dazu, dass ein Anspruch gegen diesen nur dann in Betracht kommt, wenn dargelegt wird, dass nach Eingabe des Namens des Antragstellers in der Ergebnisliste der Suchmaschine ein Eintrag mit einem bestimmten, auf den Anspruchsteller hinweisenden Inhalt erscheint, dass bei Aufruf ("Anklicken") dieses Eintrags in der Ergebnisliste der Nutzer auf einen Internetauftritt geleitet wird, der einen bestimmten, genau anzugebenden bzw. zu beschreibenden Wortlaut oder sonstigen Inhalt hat, dass und auf welche Weise die Verbreitung dieses Textes oder sonstigen Inhalts Rechte des Anspruchstellers verletzt und dass der Suchmaschinenbetreiber als Störer an der in dieser Verbreitung liegenden Rechtsverletzung in ihm zurechenbarer Weise mitwirkt (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 11.03.2008, Az. 7 U 35/07, und das Urteil vom 02.03.2010, MMR 2010, S. 490 ff., wonach im Grundsatz auch schon die Abmahnung diesen Anforderungen genügen muss).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.