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   OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19   

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https://dejure.org/2021,51030
OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19 (https://dejure.org/2021,51030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2021 - 6 U 81/19 (https://dejure.org/2021,51030)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2021 - 6 U 81/19 (https://dejure.org/2021,51030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Frachtführerhaftung - Verkehrssicherungspflicht für Container bei Sturm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten für Container bei einem Sturmtief

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 18.04.2019 - 419 HKO 5/15
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.04.2019, Az.: 419 HKO 5/15, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 18.04.2019 verkündeten Urteils des Landgericht Hamburg zum Aktenzeichen 419 HKO 5/15 wird die Beklagte zu 1) gemeinsam mit der Beklagten zu 2) als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 51.675,99 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2015 zu zahlen.

    auf die Berufung der Beklagten zu 1) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18.04.2019, Az.: 419 HKO 5/15 abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit die Beklagten verurteilt werden, an die Klägerin EUR 20.987,74 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.11.2015 zu zahlen;.

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, dass es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt wurde und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 111/70

    Haftung des Herstellers einer Haspel-Vorlegewelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F., jetzt § 276 Abs. 2 BGB n.F.) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1972 - VI ZR 111/70 - VersR 1972, 559, 560; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02 - aaO).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F., jetzt § 276 Abs. 2 BGB n.F.) ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1972 - VI ZR 111/70 - VersR 1972, 559, 560; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 155/02 - aaO).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, dass es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt wurde und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger dieser Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind; Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH, Urteil vom 08. November 2005 - VI ZR 332/04 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass die Transportrechtsreform nichts für die stillschweigende Einbeziehung in den Vertrag kraft Wissen-Müssens des Auftraggebers geändert habe, weil es sich auch bei den ADSp in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung im Sinne eines Klauselwerkes handele, dessen Regelungen aufeinander abgestimmt sind und die deshalb von den an der Entwicklung beteiligten Verbänden der großen Marktbeteiligten in ihrer Gesamtheit zur Anwendung empfohlen werden (OLG Brandenburg Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 32/01, BeckRS 2001, 7855, beck-online), hält der Senat diese Rechtsprechung nicht für überzeugend.
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