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   OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19   

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https://dejure.org/2021,57142
OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwendung eines Zeichens für Dienstleistungen in Bezug auf Grundstücksprojekte im Bereich der Agrarwirtschaft Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und einer Vertragsstrafe Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Für den Anspruch auf Schadensersatz und den der Vorbereitung seiner Berechnung dienenden Anspruch auf Auskunftserteilung kommt es ferner auf das zur Zeit der Verletzungshandlungen geltende Recht an (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 135/19, GRUR 2021, 724 Rn. 25 - PEARL/PURE PEARL).

    Eine Verwechslungsgefahr ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Waren oder Dienstleistungen einander nicht ähnlich sind (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 31 - PEARL/PURE PEARL).

    Von einer Unähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Zeichen und erhöhter Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren oder Dienstleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL, mwN; OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2019 - 5 U 220/17, GRUR-RS 2019, 53793 Rn. 87).

    Bei dem angegriffenen Zeichen sind demgegenüber diejenigen Waren oder Dienstleistungen einzubeziehen, für die es benutzt worden ist (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 43 - PEARL/PURE PEARL).

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17

    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Namentlich löst nicht jedes im Inland abrufbare Internetangebot für Dienstleistungen oder Waren aus dem Ausland bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche aus (BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 25 - Club Hotel Robinson, mwN).

    Fehlt es an einem solchen ausländischen Schwerpunkt, kann eine Verletzungshandlung im Inland nach den allgemeinen Grundsätzen auch in Fällen mit Auslandsberührung regelmäßig bereits dann gegeben sein, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 28 - Club Hotel Robinson, mwN).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte und in die Zukunft gerichtete Unterlassungsantrag besteht nur, wenn die beanstandete Handlung sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Handlung geltenden Recht als auch nach der bei Schluss der mündlichen Verhandlung des Senats geltenden Fassung der Norm rechtsverletzend war (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 12 - SAM).

    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 25 f. - SAM; Urteil vom 11.04.2019 - I ZR 108/18, GRUR 2019, 1289 Rn. 21 f. - Damen Hose MO).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Denn die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie außer der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 208/15, GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).

    Dabei ist in den Blick zu nehmen, ob verschiedene oder fortdauernde Verstöße gegen das Unterlassungsversprechen im Streitfall auf einem einheitlichen Entschluss der Schuldnerin beruhen oder auf mehreren (vgl. BGH, GRUR 2017, 823 Rn. 37-38 - Luftentfeuchter).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 Rn. 28 - Vertragsstrafenklausel; Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, GRUR 2019, 292 Rn. 39 - Foto eines Sportwagens).

    Bei der Auslegung vertraglicher Unterlassungspflichten ist davon auszugehen, dass es regelmäßig dem Parteiwillen entspricht, der Schuldner wolle vertraglich keine weitergehenden Unterlassungspflichten übernehmen als diejenigen, die zum Ausschluss des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs erforderlich sind (BGH, GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB ), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände, wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17.12.2020 - I ZR 228/19, GRUR 2021, 714 Rn. 24 - Saints Row).

    Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des durch die Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, GRUR 2021, 714 Rn. 25 - Saints Row).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer Marke unter dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 25 f. - SAM; Urteil vom 11.04.2019 - I ZR 108/18, GRUR 2019, 1289 Rn. 21 f. - Damen Hose MO).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (stRspr; vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 61/18, GRUR 2019, 953 Rn. 19 - Kühlergrill).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Neben dem Sanktions- und Verhütungsgesichtspunkt kommt es für die nachträgliche Bestimmung der Höhe einer der Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe auch auf deren weitere Funktion als pauschalierter (Mindest-) Schadensersatz an (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147/148 - Vertragsstrafebemessung; vgl. jetzt auch die Kodifizierung in § 13a UWG ).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO ) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was der Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (stRspr., vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 184/16, GRUR 2018, 203 Rn. 10 - Betriebspsychologe).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV

  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

  • OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 16 U 141/14

    Anfechtung Unterwerfungsvertrag bei gleichzeitig zur Abmahnung beantragten

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung;

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

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