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   OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15   

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https://dejure.org/2015,59373
OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15 (https://dejure.org/2015,59373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2015 - 1 Ws 168/15 (https://dejure.org/2015,59373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15 (https://dejure.org/2015,59373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 53 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 61 Abs 1b AufenthG, § 61 Abs 1c AufenthG, § 82 AufenthG, § 59a Abs 1 AsylVfG
    Anordnung von Untersuchungshaft bei untergetauchtem "Klein-Dealer" von Marihuana ohne gesicherten Aufenthaltsstatus

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 107/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lücken; Unklarheiten; Widersprüche;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15
    Die Zurückweisung einer solchen Einlassung erfordert gerade nicht, dass diese zu widerlegen ist oder sich gar ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14, BeckRS 2014, 15648; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86).
  • BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79

    Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15
    Daher ist der Umstand, dass der Beschuldigte auf den ersten Blick ein "Kleindealer" ist, auch hier ohne Belang (vgl. BGH, Urt. v. 16.5. 1979 - 2 StR 151/79).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 129/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Kontrolle eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.12.2015 - 1 Ws 168/15
    Die Zurückweisung einer solchen Einlassung erfordert gerade nicht, dass diese zu widerlegen ist oder sich gar ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2014 - 4 StR 129/14, BeckRS 2014, 15648; vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85, 86).
  • OLG Hamburg, 31.08.2018 - 1 Ws 90/18

    Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

    Denn hier drohen ihm nicht nur besondere freiheitsentziehende Sanktionen, sondern im Falle einer Verurteilung zu einer unbedingten - d.h. nicht mehr zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe sogar die zwingende Ausweisung aus dem Bundesgebiet (§ 53 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und zugleich die Rechtsfolgen des § 11 AufenthG sowie Sperrwirkungen mit Blick auf sozialrechtliche Ansprüche (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15, NStZ 2016, 433, 434).

    Der Gesetzgeber anerkennt hier ersichtlich mit Blick auf die Mobilität der solcher Taten Verdächtigen besondere Gefahren, die es rechtfertigen, bereits vor einem rechtskräftigen Urteil ordnungsbehördlich einzuschreiten (vgl. im Einzelnen Senatsbeschl. v. 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15, NStZ 2016, 433, 434).

  • VG München, 08.12.2016 - M 4 S 16.5044

    Räumliche Beschränkung einer Aufenthaltsgestattung nach Anklage wegen Verstoßes

    Notwendig, aber auch zureichend ist daher eine Prüfung der aktenkundigen Beweistatsachen im Einzelfall (OLG Hamburg, B. v. 11.12.2015 - 1 Ws 168/15 - NStZ 2016, 433; vgl. auch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, § 59b Rn. 2 AsylG; Kluth/Heusch, Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, § 59b AsylG Rn. 4).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2021 - 12 Qs 75/21

    Fluchtgefahr

    Ausreichend ist, wenn sich der Beschuldigte an einem der Justiz bekannten Ort aufhält und dort zuverlässig kontaktiert werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15, juris Rn. 19 f.).
  • LG Hamburg, 13.11.2017 - 630 Qs 13/17

    Anordnung einer Durchsuchung im Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt:

    Gleichwohl betrifft der Tatvorwurf eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und somit zu der regelmäßig schwersten Tatbestandsvariante des § 29 Abs. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - 1 Ws 168/15 -, juris, Rn. 34).
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